Index: LI-10 Verfassungsrecht Liechtenstein001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §236 Abs1;DBAbk Liechtenstein 1971 Art24;DBAbk Liechtenstein 1971 Art26;EStG 1972 §102 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1988 §102 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;StaatsschutzG-Liechtenstein 1949 Art4;VwRallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §102 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Härten, die sich unabhängig von der Lage des einzelnen Falles schon aus dem Gesetz ergeben, begründen keine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO. Der gesetzliche Ausschluß beschränkt Steuerpflichtiger (§ 102 Abs 1 EStG 1972) vom Verlustabzug (Verlustvort... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von S 1,790.000,--. Er führte aus, sein Hauptkunde, die X-gesellschaft m.b.H. (XG) habe Ende 1985 die Zahlungen eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt sei eine Schlußrechnung des Beschwerdeführers über einen Betrag von S 18,7 Mio (ohne Mehrwertsteuer) lediglich mit S 14,4 Mio akontiert gewesen. Im Dezember 1986 habe er eine 20 %ige Ausgleichsquote von S 1,616.662,16 inklusive der darin enthaltenen Umsatzsteu... mehr lesen...
Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles betreffend wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Oktober 1988, Zl. 87/15/0103, verwiesen. Mit jenem Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1987, mit dem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den sein Nachsichtansuchen abweisenden Bescheid des Finanzamtes abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. Der Gerichtshof führte u.a. folgendes aus: "... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von insgesamt S 49.068,--. Sie begründete dies mit ihrer "katastrophalen Vermögenslage". Sie habe sehr hohe Schulden (ca. S 746.000,--) bei einer Sparkasse, für deren Tilgung sie S 10.000,-- monatlich aufwenden müsse. Aus ihrem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb könne sie keine nennenswerten Erträge erwirtschaften. Aus Holzbringung und Holzschleifen erzielte Nebeneinkünfte hätten im Jahr 1986 lediglic... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte die Nachsicht einer Umsatzsteuerschuld von S 168.677,--, hilfsweise auch die Entlassung aus der Gesamtschuld, mit folgender Begründung: Sie habe dem Organisationskomitee der nordischen Schiweltmeisterschaften 1985 in Seefeld (einem Verein) Tribünenanlagen zur Verfügung gestellt. In der darüber gelegten Rechnung habe sie wegen der Befreiung ausländischer Unternehmer durch die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1974 über di... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 11; Rechtssatz: Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0196). Im RIS seit 25.06.1990 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 141; AnwBl 1/1991, S 45;
Rechtssatz: Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;Leistungen ausländischer Unternehmer §1 Abs1 Z2;Leistungen ausländischer Unternehmer §1 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 63;
Rechtssatz: Eine in einem Abgabengesetz normierte Ausnahme von der Besteuerung kann nicht im Wege der Nachsicht auf Fälle ausgedehnt werden, für die sie na... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 141; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0076 2 Stammrechtssatz Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0196). E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 63;
Rechtssatz: Die Nichtüberwälzbarkeit der Abgabe (bei der USt: auf den Leistungsempfänger) begründet keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung (Hinweis E 5.11.1981, 3093/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989150119.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0122 E 29. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Es ist die Aufgabe eines Nachsichtswerbers, einwandfrei das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0121). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 63;
Rechtssatz: Im auf die Einhebung und nicht auf die Festsetzung der Abgaben abstellenden Nachsichtverfahren kann nicht geltend gemacht werden, der Abgabenbescheid wäre unzutreffend. Dies würde im Ergebnis auf eine unzulässige Durchbrechung der Rechtskraft hinauslaufen (Hin... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 141; AnwBl 1/1991, S 45;
Rechtssatz: Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtwerbers ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung AnwBl 1/1991, S 45; Besprechung in:ÖStZB 1991, 141;
Rechtssatz: Weder die Uneinbringlichkeit von Forderungen noch eine (allenfalls daraus resultierende) Überschuldung könnte für sich alleine die Annahme rechtfertigen, daß die Einbringung von Abgaben unbillig wäre (Hinw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 391; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0136 E 7. November 1989 RS 3 Stammrechtssatz IZm dem rechtlich gebundenen Teil der Entscheidung nach § 236 Abs 1 BAO (Unbilligkeit der Einhebung) ist es (für die subjektiven Rechte des Steuerpflichtigen) nicht von Bedeutung, aus wel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 141; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 63; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 63; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO liegt nur vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn l... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0103 E 3. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 391; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0179 E 1. März 1989 RS 2 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis: Reeger-St... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 141; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;Leistungen ausländischer Unternehmer §1 Abs1 Z1;Leistungen ausländischer Unternehmer §1 Abs1 Z2;Leistungen ausländischer Unternehmer §1 Abs1 Z3;UStG 1972 §25 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 63;
Rechtssatz: Eine Abgabennachsicht betreffend die Umsatzsteuerschuld eines ausländisch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 141; AnwBl 1/1991, S 45;
Rechtssatz: Eine Unbilligkeit des Einzelfalles ist nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt. Nachteilige Folgen, die all... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 391;
Rechtssatz: Räumt die Abgabenbehörde auf Grund der Umstände, daß die allfällige Nachsicht im Hinblick auf den Gesamtschuldenstand zu keiner wesentlichen Veränd... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 391; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0179 E 1. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt,... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 26. Jänner 1988 beantragte die Beschwerdeführerin, eine Prostituierte, die Nachsicht von Abgaben in der Höhe von S 137.122,--. Diese Steuernachforderung hatte sich auf Grund der erklärungsgemäßen Veranlagung der Beschwerdeführerin für die Jahre 1984 bis 1986 ergeben. Begründet wurde das Nachsichtsansuchen im wesentlichen damit, daß die Beschwerdeführerin in den Streitjahren ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus Einkünften aus der Prostitution bestritten habe und "sich a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 10;
Rechtssatz: Nach § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegri... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 10;
Rechtssatz: Bei Ermessensentscheidungen beschränkt sich die Überprüfung durch den GH darauf, ob vom eingeräumten Ermessen innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen... mehr lesen...
Mit dem (am 31. August 1987 beim Finanzamt eingelangten) Antrag vom 24. August 1987 begehrte der Beschwerdeführer die Rückzahlung von Aufsichtsratsabgabe für die Jahre 1983 bis 1986 im Gesamtbetrag von S 111.888,10. Er begründete dieses Begehren mit der Verfassungswidrigkeit der Rechtsvorschriften, auf Grund welcher die Aufsichtsratsabgabe eingehoben wurde. Mit Bescheid vom 7. September 1987 wies das Finanzamt diesen Antrag ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung, die ... mehr lesen...