RS Vwgh 1989/11/24 87/17/0146

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Veröffentlicht am 24.11.1989
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20 impl;
BAO §236 Abs1 impl;
B-VG Art130 Abs2;
LAO NÖ 1977 §18;
LAO NÖ 1977 §183 Abs1;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles jedenfalls voraus, daß es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann ua dann gegeben sein, wenn bei Anwendung des Gesetzes im Einzelfall ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170146.X02

Im RIS seit

24.11.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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