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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 178;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1957/06/07 1760/56 1Stammrechtssatz
Ein allfälliger Mangel in der Gesetzgebung kann nicht durch Nachsicht einer Abgabe behoben werden. Es fehlt in diesem Fall an der auf den Einzelfall beschränkten Unbilligkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140136.X01Im RIS seit
07.11.1989