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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990/14, S 239;Rechtssatz
Die besonders hohe Besteuerung des summierten Ergebnisses zweier Besteuerungsabschnitte (Verlust und Gewinn) ist die Folge einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, nämlich des Ausschlusses der Einnahmen- Ausgabenrechnung von der Möglichkeit gem § 18 Abs 1 Z 4 EStG Verluste vortragen zu können. Die Folge einer derartigen Regelung, daß nämlich Verluste einzelner Perioden steuerlich unberücksichtigt bleiben, ist vom Gesetzgeber offensichtlich gewollt, so daß auch nicht gesagt werden kann, der Gesetzgeber habe nicht die Absicht gehabt, eine derartige Rechtsfolge herbeizuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986130156.X02Im RIS seit
08.11.1989