RS Vwgh 1989/11/7 89/14/0136

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 178;

Rechtssatz

IZm dem rechtlich gebundenen Teil der Entscheidung nach § 236 Abs 1 BAO (Unbilligkeit der Einhebung) ist es (für die subjektiven Rechte des Steuerpflichtigen) nicht von Bedeutung, aus welchem Grund die Voraussetzung der Unbilligkeit der Einhebung angenommen wird, weil insoweit nur entscheidend ist, daß das Fehlen der Unbilligkeit der Ermessensentscheidung nicht entgegensteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140136.X03

Im RIS seit

07.11.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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