Entscheidungen zu § 236 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 661-690 von 779

RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0132

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 167; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0197 E 1. März 1983 VwSlg 5763 F/1983 RS 1 Stammrechtssatz Eine steuerliche Auswirkung, die ausschließlich Folge eines als generelle
Norm: mit umfassendem personellen Geltungsbereich erlassenen Gesetzes ist, kann nicht durch Nachsicht nach § 236 A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1989

RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0170

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl; Beachte Besprechung in:88/15/0170; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0126/80 E 23. Februar 1981 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Erlassung eines Nachsichtsbescheides ist die Rechtslage und Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu berücksichtigen (bzgl der zugrundeliegenden neuen Rechtslage siehe bereits VwGH E 6.3.1978... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1989

RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0139

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 256; AnwBl 1990/3, S 143; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0103 E 11. September 1989 RS 3 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit des Einzelfalles ist nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt. Nur wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1989

RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0139

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 256; AnwBl 1990/3, S 143; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0197 E 1. März 1983 VwSlg 5763 F/1983 RS 1 Stammrechtssatz Eine steuerliche Auswirkung, die ausschließlich Folge eines als generelle
Norm: mit umfassendem personellen Geltungsbereich erlassenen Gesetzes ist, kann nicht durch Na... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1989

RS Vwgh 1989/5/17 85/13/0201

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1990/1, 27;
Rechtssatz: Wäre die Einhebung von Abgaben stets schon dann unbillig, wenn ihre Vorschreibung nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stünde, würde ein Abgabennachsichtsverfahren ein Rechtsmittelverfahren ersetzen bzw den Effekt der "Nachholung" eines versäumten RM haben, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.05.1989

RS Vwgh 1989/5/17 85/13/0201

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1990/1, 27;
Rechtssatz: Selbst ein Abgehen des GH von seiner bisherigen Rsp durch einen VS führt nicht dazu, daß sämtliche auf der bisherigen Rsp beruhenden Abgabenvorschreibungen als unbillig anzusehen wären. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.05.1989

TE Vwgh Erkenntnis 1989/5/9 86/14/0068

Der Beschwerdeführer betreibt eine Tankstelle. Auf Grund eines mit der M AG abgeschlossenen Vertriebsübereinkommens ist er verpflichtet, die Tankstelle ganzjährig in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr einschließlich Sonn- und Feiertagen offen zu halten. Im Streitzeitraum beschäftigte er drei Tankwarte, deren Arbeitszeiten in einem Schichtplan festgelegt waren. Aus dem Schichtplan ergibt sich, daß jeder Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum (Kalendermonat) unter Berücksichtigung eines... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.05.1989

RS Vwgh 1989/5/9 86/14/0068

Index: EStG001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4BAO §236 Abs1BAO §237 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0079 E 22. September 1987 VwSlg 6249 F/1987; RS 1 Stammrechtssatz Ein Verstoß der Abgabenbehörden gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO begründen (Hinweis E 25.6.1965, 56/64; E 12.4.1984, 84... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.05.1989

RS Vwgh 1989/4/4 88/14/0245

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht67 Versorgungsrecht
Norm: BAO §114;BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;B-VG Art7 Abs1;OFG; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 322;
Rechtssatz: Sieht die Behörde dem wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung bestraften Abgabenschuldner ein Viertel der bei der Betriebsprüfung zu Tage getretenen Schuld wegen der sc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.04.1989

RS Vwgh 1989/3/29 85/13/0122

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1979/21, 400;
Rechtssatz: Gemäß § 236 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist daher tatbestands... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.1989

RS Vwgh 1989/3/29 85/13/0122

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1979/21, 400;
Rechtssatz: Es ist die Aufgabe eines Nachsichtswerbers, einwandfrei das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0121). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985130122.X03... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.1989

RS Vwgh 1989/3/29 85/13/0122

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1979/21, 400;
Rechtssatz: Da eine Abgabennachsicht das Erlöschen der Steuerschuld bewirkt, kommt sie in den Fällen eines Gesamtschuldverhältnisses allen Gesamtschuldnern gleichermaßen zugute. Daraus folgt, daß die Voraussetzungen für eine Abgabennachsicht in solchen Fällen bei allen Gesamtschuldn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.1989

RS Vwgh 1989/3/1 88/13/0183

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Da der Unbilligkeitstatbestand auf die Einhebung abstellt, kann mit einer Maßnahme nach § 236 BAO etwa dann nicht vorgegangen werden, wenn eine Abgabenvorschreibung zB zufolge unzutreffender Steuerbescheide als unbillig erscheint, dieselben jedoch nicht mit Hilfe der zustehenden Rechtsmittel bekämpft wurden (vgl Stoll aaO S 585 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.03.1989

RS Vwgh 1989/3/1 88/13/0183

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 236 Abs1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbetriff "Einhebung nach der Lage des Falles unbillig" entspricht. Verneint sie diese Frage, dann ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr, demnach ist der entsprec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.03.1989

RS Vwgh 1989/3/1 88/13/0183

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH setzt eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben, daß also ein wirtschaftliches Mißverhältnis zwische... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.03.1989

RS Vwgh 1989/3/1 88/13/0179

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/18, 323;
Rechtssatz: Gemäß § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff "Einhebung nach der Lage des Falles unbillig" entspricht. Verneint sie diese Frage, dann ist für... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.03.1989

RS Vwgh 1989/3/1 88/13/0179

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/18, 323;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, S 781) bildet die Feststellung der in § 236 Abs 1 BAO genannten Unbilligkeit zwar eine Voraussetzung für die positive Ausübung des eingeräumten Ermessens, doch ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.03.1989

RS Vwgh 1989/2/21 87/15/0033

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §93 Abs3 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 369; AnwBl 1989/9 S 576;
Rechtssatz: Der Begründungspflicht gem § 93 Abs 3 lit a BAO ist nicht entsprochen, wenn die Behörde über die vom Abgabepflichtigen im Nachsichtsantrag behaupteten Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse keinerlei konkrete Sachverhaltsfests... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1989

RS Vwgh 1989/2/7 88/14/0040

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 321;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Erbe nicht auch die den zu übernehmenden Steuerschulden entsprechenden Vermögenswerte erbt, bildet für sich allein noch keine Unbilligkeit. Eine Unbilligkeit könnte nur darin liegen, daß der Erbe, durch die Unvorhersehbarkeit von Abgabenschulden des Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.02.1989

RS Vwgh 1989/2/7 88/14/0040

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 321;
Rechtssatz: Eine Unbilligkeit kann nicht nur persönlich, sondern auch sachlich bedingt sein. Eine persönliche Unbilligkeit liegt vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers (und seiner Familie) gefährdet. Eine sachliche Unbilligkeit ist dementsprech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.02.1989

RS Vwgh 1989/2/7 88/14/0040

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 321;
Rechtssatz: Es fehlt an einer gesetzlichen Regel, nach der der Übergang von Steuerschulden davon abhängig wäre, daß die vom Erblasser erwirtschafteten Werte, aus denen die Abgabenschuld abgeleitet ist, im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch in seinem Vermögen vorhande... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.02.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0183

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §6 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 316;
Rechtssatz: In gleicher Weise wie eine gewährte Nachsicht gemäß § 236 Abs 1 BAO (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0123) wirkt die einem Mitschuldner gewährte Zufristung auch zugunsten der anderen Mitschuldner. Es ist daher jeder Gesamtschuldner, der durch ein Leistung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/18 88/13/0171

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/18, 324;
Rechtssatz: Im Fall eines Antrages auf Nachsicht fälliger Abgabenschuldigkeiten, hat die Abgabenbehörde zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff "Einhebung nach der Lage des Falles unbillig" entspricht. Verneint sie diese Frage, dann ist für eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1989

RS Vwgh 1989/1/18 88/13/0171

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/18, 324;
Rechtssatz: Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung setzt im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben, daß also ein wir... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1989

RS Vwgh 1988/12/2 87/17/0326

Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann gegeben sein, wenn bei Anwendung des Gesetzes im Einzelfall ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1988

RS Vwgh 1988/12/2 87/17/0326

Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;
Rechtssatz: Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 15.10.1987, 86/16/0204). European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1988

RS Vwgh 1988/12/2 87/17/0326

Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 4 Stammrechtssatz Die Bestimmung der §§ 183 Abs 1 und Abs 2 Stmk LAO und § 236 Abs 1 BAO soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, eine infolge der besonderen Umstände des Einzelfal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1988

RS Vwgh 1988/12/2 87/17/0326

Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Es bedarf zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1988

RS Vwgh 1988/12/2 87/17/0326

Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung, insb auch zu § 236 Abs 1 BAO, setzt eine Unbilligkeit der Einhebung im allgemeinen voraus, daß die Einbringung in keinem wirtschaftlich vert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1988

RS Vwgh 1988/11/29 88/14/0136

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 265;
Rechtssatz: Hält der Nachsichtswerber die ihm anläßlich einer in Aussicht gestellten Nachsicht auferlegten Bedingungen nicht ein, kann der belangten Behörde nicht engegengetreten werden, wenn sie das Nachsichtsansuchen aus Zweckmäßigkeitsgründen abweist (Im vorliegenden Fall wurde ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1988

Entscheidungen 661-690 von 779

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