Mit Eingabe vom 2. November 1988 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht der von ihm geschuldeten und vom Abfuhrpflichtigen für seine Rechnung abgeführten Aufsichtsratsabgabe für die Jahre 1982 bis 1985 und 1987 in Höhe von S 228.197,70. Die Unbilligkeit der Einhebung dieser Abgabe liege darin, daß einerseits der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 17. März 1988, G 37-61/88, das Aufsichtsratsabgabengesetz und die dazu ergangene Verordnung als verfassungswidrig aufhob, wesh... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 9; AnwBl 1/1991, S 46; Rechtssatz: Die in Art 139 Abs 6 und Art 140 Abs 7 B-VG enthaltene Regelung, daß die aufgehobenen Vorschriften auf die vor der Aufhebung bzw vor Ablauf der vom VfGH gesetzten Frist verwirklichten Tatbestände anzuwenden und nur die Anlaßfälle davon ausgenommen sind, führt notwendigerweise dazu, daß die Anlaßfälle gegenüber anderen Fällen begünstigt werden. Die sich daraus ergebenden Unterschiede in der Belastung treten allg... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 9; AnwBl 1/1991, S 46; Rechtssatz: Voraussetzung für die Ermessensübung durch die Behörde gem § 236 Abs 1 BAO ist, daß die Einhebung nach Lage des Falles unbillig ist. Unbilligkeit liegt nicht schon dann vor, wenn die Einhebung zu Einbußen an vermögenswerten Interessen führt, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind. Hinzu kommen muß, daß die Einhebung "nach der Lage des Falles" unbillig wäre. Das wäre dann anzunehmen, wenn die Einhebu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 9;
AnwBl 1991/1, 47; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/30 89/13/0266 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Ermessensübung durch die Behörde gem § 236 Abs 1 BAO ist, daß die Einhebung nach Lage des Falles unbillig ist. Unbilligkeit liegt nicht schon dann vor, wenn die Einhe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;B-VG Art139 Abs6;B-VG Art140 Abs7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 9;
AnwBl 1991/1, 47; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/30 89/13/0266 2 Stammrechtssatz Die in Art 139 Abs 6 und Art 140 Abs 7 B-VG enthaltene Regelung, daß die aufgehobenen Vorschriften auf die vor der Au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der sich in aktenkundigen Schriftsätzen als Mechanikermeister bezeichnete und nach der Aktenlage als (selbständiger) Kühlmaschinenmechaniker tätig war, wies in einer Eingabe an das Finanzamt vom 11. Jänner 1989 darauf hin, daß seine gewerbliche Tätigkeit am 1. Jänner 1985 geendet habe. Als nunmehriger Sozialhilfeempfänger ersuche er um Abgabennachsicht. Den nachzusehenden Betrag schlüsselte er nicht näher auf, doch ist auf Grund der Akten des Verwaltungsverfahren... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 9;
Rechtssatz: Es erscheint zulässig, daß bei der Ermessensentscheidung über eine Abgabennachsicht in Rechnung gestellt wird, daß der Abgabepflichtige abgabenrechtliche Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten und Wahrheitspflichten gröblichst verletzt. Europ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 9;
Rechtssatz: Aus § 236 Abs 1 BAO ergibt sich, daß zwar eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung unabdingbare Voraussetzung für eine Abgabennachsicht ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzung bedeutet aber noch nicht, daß die Abgabenbehörden eine begehrte Abgabennachsicht gewähren müssen. Vie... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Klagenfurt (in der Folge: FA) setzte mit Bescheid vom 17. April 1986 gegenüber dem Beschwerdeführer - einem Landwirt - für den von ihm auf Grund des Kaufvertrages vom 22. Juni 1984 gegenüber dem Verkäufer erworbenen Anspruch auf Übereignung eines bestimmten Grundstückes - ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 4,050.000,-- - Grunderwerbsteuer mit dem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §243; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 432;
Rechtssatz: Bei einem Antrag, die Steuer zu erlassen, liegt keine Berufung vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160203.X05 Im RIS seit 09.03.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von S 53.796,--. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde diesen Antrag ab. Sie sah zwar die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" als gegeben an und gelangte so zu einer Ermessensentscheidung im Sinne des § 236 BAO; in Ausübung dieses Ermessens verneinte sie hingegen wiederum die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung mit der Begründung: , der Beschw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 8;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat darauf hingewiesen, dass der Abgabepflichtige die Abgabenschuldigkeiten, deren Nachsicht begehrt werde, bereits entrichtet habe, dass auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen derzeit kein Rückstand aushafte, und dass daher eine allfällige Abg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter-Geschäftsführer der PB GmbH, in welche Gesellschaft 1980 gemäß dem Strukturverbesserungsgesetz das Einzelunternehmen EB & Co eingebracht wurde. 1983 wurde über das Vermögen der Gesellschaft der Konkurs eröffnet, 1986 stimmten die Gläubiger einem Zwangsausgleich zu. Mit Bescheid vom 9. März 1987 wies das zuständige Finanzamt ein Ansuchen des Beschwerdeführers um Bewilligung einer Abgabennachsicht in der Höhe von S 1,286.009,-- ab. Dieser Rück... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Gem § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff "Einhebung nach der Lage des Falles unbillig" entspricht. Verneint sie diese Frage, dann ist für die Ermessensentscheidung kein Raum mehr, demnach ist der entsprech... mehr lesen...
Im Anschluß an eine finanzstrafbehördliche Prüfung ergaben sich gegenüber dem Beschwerdeführer Abgabenforderungen in Gesamthöhe von S 242.147,--, die grundbücherlich sichergestellt wurden, auf Grund des Pfandranges zunächst aber keine Befriedigung erwarten ließen. Da ein Einbringungsverfahren ergebnislos verlief, kam es gemäß § 231 BAO zu einer Aussetzung des Gesamtrückstandes, wobei jedoch die Abgabenbehörden laut angefochtenem Bescheid erhofften, mit dem Liegenschaftspfand später ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 340;
Rechtssatz: Alter und Gesundheitszustand des AbgPfl können nur insoweit mit der Einbringung von Abgaben in Zusammenhang gebracht werden, als ihm durch diese Umstände die Entrichtung von Steuerschulden erschwert wird (Hinw E 4.4.1989, 88/14/0245). European Case ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;FinStrG §33; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 340;
Rechtssatz: Bei einem finanzstrafrechtlich relevanten Verhalten des AbgPfl (hier: Abgabenhinterziehung) wird das der Abgabenbehörde in § 236 Abs 1 BAO eingeräumte Ermessen regelmäßig iSd G ausgeübt, wenn die begehrte Abgabennachsicht - vor allem im Interesse der st... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 340; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0196 E 21. Dezember 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO darstellen. Eine solche Unbilligkeit ist jedoch zu unterstellen, wenn sich - zB in Anbetracht der Höhe der Übers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 340; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0103 E 3. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit de... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin - ein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 3 lit. a GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - war Eigentümerin einer Liegenschaft in G. in Niederösterreich und beabsichtigte, darauf ein Wohnhaus mit im Wohnungseigentum stehenden Wohnungen zu schaffen. Auf Grund des mit ihr am 16. Februar/10. April 1981 abgeschlossenen Anwartschaftsvertrages (in der Folge: Vertrag) erwarben die ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1990, 448; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH fordert in stRsp für den Tatbestand der "Unbilligkeit der Einhebung nach der Lage des Falles" das Vorliegen eines in den subjekti... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1990, 448;
Rechtssatz: Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines - im konkreten Fall auf Grund des § 17 Z 4 GrEStG 1955 iVm § 6 Abs 1 BAO gegeben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1990, 448; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1990, 448; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Ansuchens um Nachsicht nach § 236 Abs 1 BAO haben die Abgabenbehörden zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;
Rechtssatz: Stehen Abgabenschuldigkeiten von S 146.029,- einer Überschuldung des AbgPfl von 3,8 Mio S gegenüber, so läßt dies durchaus die Aussage zu, daß die begehrte Abgabennachsicht keinen Sanierungseffekt herbeiführen könnte. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;
Rechtssatz: Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0005). Ändert sich (zB) die Sachlage, so kann neuerlich um Abgabennachsicht angesucht werden (Hinweis E 18.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der nachzusehende Abgabenrückstand aus "Automatikabgaben" besteht, schließt die Annahme einer Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nicht aus (Hinweis E 30.3.1976, 1881/75, VwSlg 4960 F/1976), insb dann nicht, wenn die Nachsicht die Existen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;
Rechtssatz: Im Rahmen eines allgemeinen, quotenmäßigen Forderungsverzichtes (Ausgleiches) kann ein Verzicht auf die Abgabenforderungen zur Sanierung des Unternehmens beitragen und im Falle einer solchen Sanierung kann die Einhebung der (vollen) Abgabenschuldigkeite... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;
Rechtssatz: Die Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO darstellen. Eine solche Unbilligkeit ist jedoch zu unterstellen, wenn sich - zB in Anbetracht der Höhe der Überschuldung - an der Existenzgefährdung des Unternehmens... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/10/03 87/15/0103 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die ... mehr lesen...