Entscheidungen zu § 212 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

211 Dokumente

Entscheidungen 151-180 von 211

RS Vwgh 1990/6/12 90/14/0100

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0183 E 26. Jänner 1989 RS 3 Stammrechtssatz Der Abgabepflichtige hat jedenfalls die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/22 90/14/0033

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers um Zahlungserleichterung (Monatsraten von S 1.000,-- in eventu S 2.000,-- jeweils ab 1. Jänner 1991) zur Begleichung des Rückstandes von rund S 108.000,-- gemäß § 172 FinStrG in sinngemäßer Anwendung des § 212 BAO mit der Begründung: abgewiesen, daß unter Zugrundelegung des Vorbringens des Beschwerdeführers die Einbringlichkeit der Abgabe gefährdet sei. D... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.05.1990

RS Vwgh 1990/5/22 90/14/0033

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Die Voraussetzung der Zahlungserleichterung, daß keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben besteht, hat der ASt aus eigenem Antrieb konkret und nachvollziehbar darzutun und glaubhaft zu machen (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0183, ÖStZB 1989, 316). Ein Schuldtilgungsplan ersetzt diese Darlegung nicht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/7 89/13/0018

Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 12. Juni 1987 die Stundung seines Abgabenrückstandes bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Berufung der H-KG vom 2. Juni 1987. Er begründete diesen Antrag damit, daß es ihm infolge seiner angespannten Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht möglich sei, ohne Gefährdung seines eigenen Lebensunterhaltes den Abgabenrückstand zu bezahlen. Mit Bescheid vom 27. Juli 1987 erließ das Finanzamt einen Vollstreckungsbescheid, in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.02.1990

RS Vwgh 1990/2/7 89/13/0018

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 279;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist dann, wenn schon auf Grund der wirtschaftlichen Lage des Abgabepflichtigen die Einbringlichkeit gefährdet ist, für die Gewährung von Zahlungserleichterungen ebenso kein Raum als wenn die Einbringlichkeit erst durch den Aufschub gefährdet wäre. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.02.1990

RS Vwgh 1990/2/7 89/13/0018

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 279;
Rechtssatz: Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Es ist daher zu prüfen, ob - sofern ein Antrag des AbgPfl vorliegt - die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.02.1990

RS Vwgh 1989/11/30 89/13/0003

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §218 Abs1;BAO §218 Abs2;BAO §243;BAO §250; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1990/11, S 192;
Rechtssatz: Einem Ratenansuchen und einer Berufung gemeinsam ist, daß in beiden der Zustand, dessen Änderung angestrebt wird, möglichst umfassend wiedergegeben wird, die
Gründe: für die Änderung genannt werden und diese Änderung sodann ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.1989

RS Vwgh 1989/2/21 88/15/0045

Index: 23/05 Sonstiges Exekutionsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;LPfG §5 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 398;
Rechtssatz: Bei einem Monatseinkommen von 6026 S kann angesichts einer Abgabenschuld von 1400 S von einer besonderen Härte nicht gesprochen werden, weil dem Abgabepflichtigen auch nach Abstattung der Schuld in dem betreffenden Monat ein B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1989

RS Vwgh 1989/2/21 88/15/0045

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 398;
Rechtssatz: Nur bei Beeinträchtigung des notdürftigen Unterhaltes kann von einer besonderen Härte iSd § 212 Abs 1 BAO gesprochen werden (Hinweis E 12.7.1967, 612/67). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150045.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1989

RS Vwgh 1989/2/21 87/15/0090

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Angesichts einer Abgabenschuld von 1400 S ist bei einem Abgabepflichtigen der einen gebrauchsfähigen PKW besitzt und gebraucht, und der offensichtlich in der Lage ist, diesen Gebrauch zu finanzieren, davon auszugehen, daß die vom Gesetz geforderte erhebliche Härte nicht vorliegt. European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1989

RS Vwgh 1989/2/8 88/13/0100

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/18, S 319;
Rechtssatz: Die Höhe des Abgabenrückstandes ist insofern für die Entscheidung über den Antrag auf Zahlungserleichterung von wesentlicher Bedeutung, als auf Grund einer Gegenüberstellung der Abgabenforderung und des dem Abgabepflichtigen zur Begleichung dieser Forderung zur Verfügu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.02.1989

RS Vwgh 1989/2/8 88/13/0100

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/18, S 319;
Rechtssatz: Besteht bereits eine Gefährdung der Einbringlichkeit, dann ist für die Gewährung von Zahlungserleichterungen ebenso kein Raum, als wenn die Einbringlichkeit erst durch den Aufschub gefährdet würde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.02.1989

RS Vwgh 1989/2/8 88/13/0100

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/18, S 319;
Rechtssatz: Die wirtschaftliche Notlage als
Begründung: für einen Antrag auf Zahlungserleichterungen kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, daß die Einbringlichkeit der Abgaben durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet ist (Hinweis E 18.1.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.02.1989

RS Vwgh 1989/2/8 88/13/0100

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/18, S 319;
Rechtssatz: Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Es ist daher zu prüfen, ob - sofern ein Antrag des Abgabepflichtigen vorliegt - die sofortige (volle) Eintrichtung der Abgaben eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.02.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0015

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 263;
Rechtssatz: Die Bezahlung einer Abgabenschuld von ca 179000 S, in monatlichen Raten von 1000 S, läßt Zweifel an der Einbringlichkeit des ganzen Abgabenrückstandes bereits deshalb begründet erscheinen, weil die Abstattung ungefähr 15 Jahre dauern würde (Hinweis E 2.7.1965, 626/65). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0015

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 263;
Rechtssatz: Für die Annahme einer Gefärdung der Einbringlichkeit der Abgaben braucht es noch nicht zu einem Abgabenausfall gekommen zu sein. Es reicht aus, wenn das Aufkommen in Gefahr gerät. Bei einer Gefährdung handelt es sich um das Vorstadium eines Abgabenausfalles, im dem eine Te... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0015

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §212 Abs1;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 263;
Rechtssatz: Die Einbringung einer Abgabe (hier der GrESt, die dem Verkäufer der Liegenschaft nach § 17 Z 4 GrEStG vorgeschrieben wurde) muß als gefährdet angesehen werden, wenn die grundbücherliche Besicherung des Abgabenrückstandes nicht voll au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0183

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 316;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige hat jedenfalls die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe überzeugend darzulegen. Mit der Darlegung einer erheblichen Härte kan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0183

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §6 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 316;
Rechtssatz: In gleicher Weise wie eine gewährte Nachsicht gemäß § 236 Abs 1 BAO (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0123) wirkt die einem Mitschuldner gewährte Zufristung auch zugunsten der anderen Mitschuldner. Es ist daher jeder Gesamtschuldner, der durch ein Leistung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0015

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 263; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1 Stammrechtssatz In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0183

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2717/79 E 23. Jänner 1980 RS 1 Stammrechtssatz Die Gewährung von Zahlungserleichterungen gemäß § 212 Abs 1 BAO setzt das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörden in die Lage zu versetzen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0015

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 263; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2717/79 E 23. Jänner 1980 RS 1 Stammrechtssatz Die Gewährung von Zahlungserleichterungen gemäß § 212 Abs 1 BAO setzt das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörden in die Lage zu versetzen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0183

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1 Stammrechtssatz In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hinte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1988/5/10 88/14/0031

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Einbringlichkeitsgefährdung (hier: Abgabenrückstand S 307.135, Sicherheit ein Volvo Baujahr 1977, auf Liegenschaftshälften des Steuerpflichtigen wurden Belastungsverbote und Veräußerungsverbote zugunsten der Ehegattin einverleibt). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.05.1988

RS Vwgh 1988/5/10 88/14/0031

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob die Beschwerde gegen die Abweisung eines Stundungsantrages gegenstandslos wurde, wenn die begehrte Stundungsfrist während des Bescherdeverfahrens abgelaufen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140031.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.05.1988

RS Vwgh 1988/4/19 88/14/0032

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §254;
Rechtssatz: Die Gewährung einer Stundung bzw von Ratenzahlungen ist weder davon abhängig, ob eine Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides hemmt, noch davon, ob die Einbringung einer Berufung die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe aufhält. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1988

RS Vwgh 1988/4/19 88/14/0032

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1 Stammrechtssatz In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der eine Begünstigung in Anspruch nehmende ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1988

RS Vwgh 1988/4/19 88/14/0032

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0136 E 11. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Es hat daher der Entscheidung der Finanzverwaltung die Prüfung voranzugehen, ob die genannten Voraussetzungen gegeben s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1988

RS Vwgh 1988/3/10 87/16/0156

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §20;BAO §212 Abs1;B-VG Art130 Abs2;ZollG 1988 §175 Abs4;
Rechtssatz: Für die Annahme einer Gefährdung der Abgaben braucht es noch nicht zu einem Abgabenausfall gekommen sein. Es reicht aus, wenn das Aufkommen in Gefahr gerät. Bei einer Gefährdung handelt es sich um das Vorstadium eines Abgabenausfal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.03.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0064

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §254; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0929/74 E 21. Mai 1975 VwSlg 4846 F/1975; RS 1 Stammrechtssatz Die zwangsweise Einbringung einer noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Abgabenschuld kann unter dem Gesichtspunkt eines unerledigten Rechtsmittels nur dann eine Härte bedeuten, wenn der angefochtene Bescheid offenkundig klare Fehler ent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

Entscheidungen 151-180 von 211

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