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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 263;Rechtssatz
Die Bezahlung einer Abgabenschuld von ca 179000 S, in monatlichen Raten von 1000 S, läßt Zweifel an der Einbringlichkeit des ganzen Abgabenrückstandes bereits deshalb begründet erscheinen, weil die Abstattung ungefähr 15 Jahre dauern würde (Hinweis E 2.7.1965, 626/65).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160015.X05Im RIS seit
26.01.1989