RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1989
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 263;

Rechtssatz

Die Bezahlung einer Abgabenschuld von ca 179000 S, in monatlichen Raten von 1000 S, läßt Zweifel an der Einbringlichkeit des ganzen Abgabenrückstandes bereits deshalb begründet erscheinen, weil die Abstattung ungefähr 15 Jahre dauern würde (Hinweis E 2.7.1965, 626/65).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160015.X05

Im RIS seit

26.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten