RS Vwgh 1990/6/12 90/14/0100

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/16/0183 E 26. Jänner 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Der Abgabepflichtige hat jedenfalls die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe überzeugend darzulegen. Mit der Darlegung einer erheblichen Härte kann noch nicht die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit einer Abgabe durch die Gewährung der Zahlungserleichterung dargetan sein (Hinweis VfGH 11.12.1986, G 116/86).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140100.X01

Im RIS seit

12.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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