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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/16/0183 E 26. Jänner 1989 RS 3Stammrechtssatz
Der Abgabepflichtige hat jedenfalls die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe überzeugend darzulegen. Mit der Darlegung einer erheblichen Härte kann noch nicht die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit einer Abgabe durch die Gewährung der Zahlungserleichterung dargetan sein (Hinweis VfGH 11.12.1986, G 116/86).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140100.X01Im RIS seit
12.06.1990Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009