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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Rechtssatz
Die Voraussetzung der Zahlungserleichterung, daß keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben besteht, hat der ASt aus eigenem Antrieb konkret und nachvollziehbar darzutun und glaubhaft zu machen (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0183, ÖStZB 1989, 316). Ein Schuldtilgungsplan ersetzt diese Darlegung nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140033.X01Im RIS seit
22.05.1990