RS Vwgh 1990/5/22 90/14/0033

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Rechtssatz

Die Voraussetzung der Zahlungserleichterung, daß keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben besteht, hat der ASt aus eigenem Antrieb konkret und nachvollziehbar darzutun und glaubhaft zu machen (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0183, ÖStZB 1989, 316). Ein Schuldtilgungsplan ersetzt diese Darlegung nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140033.X01

Im RIS seit

22.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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