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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 279;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist dann, wenn schon auf Grund der wirtschaftlichen Lage des Abgabepflichtigen die Einbringlichkeit gefährdet ist, für die Gewährung von Zahlungserleichterungen ebenso kein Raum als wenn die Einbringlichkeit erst durch den Aufschub gefährdet wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130018.X02Im RIS seit
07.02.1990Zuletzt aktualisiert am
14.10.2008