RS Vwgh 1990/2/7 89/13/0018

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Veröffentlicht am 07.02.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 279;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist dann, wenn schon auf Grund der wirtschaftlichen Lage des Abgabepflichtigen die Einbringlichkeit gefährdet ist, für die Gewährung von Zahlungserleichterungen ebenso kein Raum als wenn die Einbringlichkeit erst durch den Aufschub gefährdet wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130018.X02

Im RIS seit

07.02.1990

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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