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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989, 316;Rechtssatz
Der Abgabepflichtige hat jedenfalls die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe überzeugend darzulegen. Mit der Darlegung einer erheblichen Härte kann noch nicht die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit einer Abgabe durch die Gewährung der Zahlungserleichterung dargetan sein (Hinweis VfGH 11.12.1986, G 116/86).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160183.X03Im RIS seit
26.01.1989Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009