RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0183

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989, 316;

Rechtssatz

Der Abgabepflichtige hat jedenfalls die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe überzeugend darzulegen. Mit der Darlegung einer erheblichen Härte kann noch nicht die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit einer Abgabe durch die Gewährung der Zahlungserleichterung dargetan sein (Hinweis VfGH 11.12.1986, G 116/86).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160183.X03

Im RIS seit

26.01.1989

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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