RS Vwgh 1989/2/21 87/15/0090

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Veröffentlicht am 21.02.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Rechtssatz

Angesichts einer Abgabenschuld von 1400 S ist bei einem Abgabepflichtigen der einen gebrauchsfähigen PKW besitzt und gebraucht, und der offensichtlich in der Lage ist, diesen Gebrauch zu finanzieren, davon auszugehen, daß die vom Gesetz geforderte erhebliche Härte nicht vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987150090.X01

Im RIS seit

21.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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