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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Rechtssatz
Angesichts einer Abgabenschuld von 1400 S ist bei einem Abgabepflichtigen der einen gebrauchsfähigen PKW besitzt und gebraucht, und der offensichtlich in der Lage ist, diesen Gebrauch zu finanzieren, davon auszugehen, daß die vom Gesetz geforderte erhebliche Härte nicht vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987150090.X01Im RIS seit
21.02.1989