RS Vwgh 1989/2/8 88/13/0100

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Veröffentlicht am 08.02.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/18, S 319;

Rechtssatz

Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag auf Zahlungserleichterungen kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, daß die Einbringlichkeit der Abgaben durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet ist (Hinweis E 18.1.1984, 83/13/0142, VwSlg 5849 F/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130100.X04

Im RIS seit

08.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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