Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/18, S 319;Rechtssatz
Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag auf Zahlungserleichterungen kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, daß die Einbringlichkeit der Abgaben durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet ist (Hinweis E 18.1.1984, 83/13/0142, VwSlg 5849 F/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130100.X04Im RIS seit
08.02.1989