RS Vwgh 1989/2/8 88/13/0100

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Veröffentlicht am 08.02.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/18, S 319;

Rechtssatz

Besteht bereits eine Gefährdung der Einbringlichkeit, dann ist für die Gewährung von Zahlungserleichterungen ebenso kein Raum, als wenn die Einbringlichkeit erst durch den Aufschub gefährdet würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130100.X03

Im RIS seit

08.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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