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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989, 316;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2717/79 E 23. Jänner 1980 RS 1Stammrechtssatz
Die Gewährung von Zahlungserleichterungen gemäß § 212 Abs 1 BAO setzt das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörden in die Lage zu versetzen, von dem ihnen eingeräumten Ermessen Gebrauch machen zu können. Bei Fehlen auch nur eines dieser beiden Tatbestandselemente ist den Abgabenbehörden die Bewilligung von Zahlungserleichterungen verwehrt (Hinweis Reeger-Stoll, Die BAO 5, Seite 332).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160183.X01Im RIS seit
26.01.1989Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009