RS Vwgh 1989/2/21 88/15/0045

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Veröffentlicht am 21.02.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 398;

Rechtssatz

Nur bei Beeinträchtigung des notdürftigen Unterhaltes kann von einer besonderen Härte iSd § 212 Abs 1 BAO gesprochen werden (Hinweis E 12.7.1967, 612/67).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150045.X02

Im RIS seit

01.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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