Entscheidungen zu § 212 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

211 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 211

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/15 93/14/0227

Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1994

RS Vwgh 1994/2/15 93/14/0227

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1 Stammrechtssatz In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der eine Begünstigung in Ansp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1994

TE Vwgh Beschluss 1993/9/24 93/17/0096

Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 10. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin als Haftpflichtige zur Zahlung der für die Zeit vom Jänner 1989 bis Oktober 1989 in Betrieb in W, H-Gasse, entstandenen Getränkesteuerschuld der ehemaligen Pächterin, der N-GesmbH, im Betrag von S 56.905,-- (einschließlich Nebenansprüchen) herangezogen und gleichzeitig gemäß § 171 WAO aufgefordert, diesen Betrag binnen einem Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entric... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.09.1993

RS Vwgh 1993/9/24 93/17/0096

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;LAO Wr 1962 §160 Abs1;
Rechtssatz: Ein Stundungsbegehren ist idR als gegenstandslos anzusehen, wenn der begehrte Stundungszeitraum bereits verstrichen ist (Hinweis: B 5.3.1990, 89/15/0129, 0130). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993170096.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/18 91/17/0041

Im Schriftsatz vom 9. August 1990 brachte der Beschwerdeführer vor, er habe "eine Zahlungsaufforderung über einen Abgabenrückstand betreffend Vergnügungssteuer inklusive Säumniszuschlägen und sonstigen Nebengebühren in der Höhe von insgesamt S 276.871,--" erhalten. Gegen die Rechtmäßigkeit der Abgabenvorschreibung sei Berufung eingebracht worden, welche von der Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien mit Bescheid vom 13. Juni 1990 "abschlägig entschieden wurde". Der Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.06.1993

RS Vwgh 1993/6/18 91/17/0041

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;LAO Wr 1962 §160 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/07 89/13/0018 1 Stammrechtssatz Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Es ist daher zu prüfen, ob - sofern ein Antrag des AbgPfl vorliegt - die sofortige (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1993

RS Vwgh 1993/6/18 91/17/0041

Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;LAO Wr 1962 §160 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der deutlichste Fall einer erheblichen Härte ist die wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1993

RS Vwgh 1993/6/18 91/17/0041

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §212 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §160 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/17/0114 E 25. November 1983 RS 3 Stammrechtssatz Es obliegt dem Abgabepflichtigen, der Zahlungserleichterungen in Anspruch nehmen will, selbst das Vorliegen aller Umstände darzutun, auf die er sein Stundungsbegehren st... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1993

RS Vwgh 1993/6/18 91/17/0041

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;LAO Wr 1962 §160 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/05 92/14/0053 4 Stammrechtssatz Auch die Tatsache, daß eine Abgabenvorschreibung angefochten wurde, begründet für sich allein noch keinen Härtefall. Ein solcher läge nur dann vor, wenn die Vorschreibung klar und eindeutig unrichtig wäre, der Besc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1993

RS Vwgh 1993/6/18 91/17/0041

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;LAO Wr 1962 §160 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/05 92/14/0053 2 Stammrechtssatz Daß dem Stundungswerber gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben liege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate, oder die Einziehung, gemessen an den... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/24 91/13/0200

In einer Eingabe vom 30. April 1991 verwies der Beschwerdeführer darauf, daß er gegen eine Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 28. Februar 1991, GZ 6/3-3401/89-05, betreffend Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer für die Jahre 1984 bis 1986 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben habe. Er beantragte die "Weitergewährung" der bewilligten monatlichen Raten von S 17.000,-- zur Entrichtung des aushaftenden Abgabenrückstandes. Dieses Ansuchen wurde vom Finanzamt ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.1993

RS Vwgh 1993/2/24 91/13/0200

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Für eine Gefährdung der Einbringlichkeit spricht neben den im Vergleich zum aushaftenden Abgabenrückstand niedrigen Monatsraten (die beantragten Ratenzahlungen decken nicht einmal die für den maßgeblichen Zeitraum zu entrichtenden Stundungszinsen ab) der Umstand, daß der Abgabenpflichtige Vermögen auf seine Ehegattin übertragen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1993

RS Vwgh 1993/2/24 91/13/0200

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0123 3 Stammrechtssatz Der AbgPfl hat jedenfalls die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe überzeugend darzulegen (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0183). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1993

RS Vwgh 1993/2/24 91/13/0200

Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;VerfGG 1953 §85 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/2, S 136;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 212 Abs 1 BAO dient nach ihrem klaren Wortlaut nicht dazu, dem Steuerpflichtigen während der Zeit, in der eine Beschwerde bei einem Höchstgericht anhängig ist... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/18 89/17/0083

Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 4. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer "gemäß § 7 und § 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung", für den Rückstand an Ankündigungsabgabe der "J-Gesellschaft m.b.H." (im folgenden: GmbH), "vorm. X-Gesellschaft m.b.H. in W, X-Straße, in der Höhe von S 87.785,-- für den Zeitraum 1/85 - 2/87" haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag gemäß § 171 WAO binnen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1992

RS Vwgh 1992/12/18 89/17/0083

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;LAO Wr 1962 §160 Abs1;
Rechtssatz: Der Tag, an dem die Abgabenschuld fällig geworden ist, bleibt rechtlich auch durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen (Stundung oder Teilzahlungen) als Fälligkeitstag unberührt. Durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen wird lediglich der Zeitpunkt der Abgabenschul... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/17 91/13/0243

In einer an das zuständige Finanzamt gerichteten Eingabe vom 20. September 1990 stellte der Beschwerdeführer nach Darstellungen über die Gründung einer GmbH und beabsichtigte "Überleitung" seines Einzelunternehmens in diese wörtlich folgendes Begehren: "Aus all diesen Gründen stelle ich den Stundungsantrag für alle Erklärungen und ev. Zahlungen, da ich überhaupt dzt. über keinerlei Unterlagen verfüge." Das Finanzamt erließ ohne weiteres Verfahren einen Bescheid, dessen Spruch: laut... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 91/13/0243

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §212 Abs1;BAO §250 Abs1;BAO §288 Abs1;BAO §289 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Hat die AbgBeh erster Instanz ohne Durchführung eines Vorhalteverfahrens, wozu sie im Hinblick auf den undeutlichen Inhalt des Anbringens des Abgab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/3 91/13/0127

Mit Schreiben vom 5. November 1990 reichte die Beschwerdeführerin eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens sowie eine Vermögensteuer- und Erbschaftssteueräquivalenterklärung zum 1. Jänner 1990 beim Finanzamt ein. Unter Hinweis auf den Umstand, daß sich aus der Veranlagung von Vermögensteuer und Erbschaftssteueräquivalent gegenüber den Vorauszahlungen eine Herabsetzung der Abgabenschuld ergeben werde, beantragte die Beschwerdeführerin mit gleichem Schrif... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.06.1992

RS Vwgh 1992/6/3 91/13/0127

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §289 Abs1;
Rechtssatz: Tatbestandsvoraussetzung der Bewilligung einer Zahlungserleichterung nach § 212 Abs 1 BAO ist auch der Umstand, daß hinsichtlich der betroffenen Abgaben Einbringungsmaßnahmen in Betracht kommen. Diese Voraussetzung muß auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sod... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/5 92/14/0053

Die Abgabenbehörden forderten im Instanzenzug auf Grund der Ergebnisse einer im Jahr 1987 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung von der Bauherrengemeinschaft Vorsteuerbeträge zurück, weil es der Gemeinschaft an der Unternehmereigenschaft gefehlt habe und deshalb eine Veranlagung zu unterbleiben hatte bzw. der Umsatz und die Vorsteuern mit Null festgesetzt wurden. Der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 8. April 1991, 88/15/0137, ab, weil... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.05.1992

RS Vwgh 1992/5/5 92/14/0053

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;BAO §212 Abs1;BAO §6 Abs2;
Rechtssatz: Gegenüber einer nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft (hier GesBR) kann die Einbringung der Abgaben schon deshalb keine Härte darstellen, weil bei ihr mangels belastbaren eigenen Vermögens die Abgabe nicht eingebracht werden kann. Eine erhebliche Härte kön... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.1992

RS Vwgh 1992/5/5 92/14/0053

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Die Behauptung drohender Zinsenverluste reicht zur
Begründung: eines Härtefalles selbst dann nicht aus, wenn es hiedurch zu endgültigen Vermögenseinbußen kommen sollte (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 513). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140053.X03 Im RIS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.1992

RS Vwgh 1992/5/5 92/14/0053

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Daß dem Stundungswerber gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben liege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate, oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung der anzuerkennenden berechtigten Interessen des Abgabepflichtige... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.1992

RS Vwgh 1992/5/5 92/14/0053

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Auch die Tatsache, daß eine Abgabenvorschreibung angefochten wurde, begründet für sich allein noch keinen Härtefall. Ein solcher läge nur dann vor, wenn die Vorschreibung klar und eindeutig unrichtig wäre, der Bescheid also offenkundige, klare Fehler enthielte, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen wäre und die Einziehung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/19 91/16/0066

Am 15. Februar 1989 langte beim Zollamt Wien folgendes, mit 9. Februar 1989 datiertes Ansuchen der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft ein: "Das Zollamt Schwechat hat uns für Jänner 1989 Eingangsabgaben in der Höhe von öS 352,560.618,60 vorgeschrieben. In der Beilage übersenden wir Ihnen die Kopie unseres Antrages an das Finanzamt für Körperschaften auf Überrechnung von öS 336,988.599,19 unseres dort bestehenden Guthabens zur teilweisen Abdeckung unserer Eingangsabgabenverpflichtun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1991

RS Vwgh 1991/12/19 91/16/0066

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §212 Abs1;BAO §218 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067
Rechtssatz: Wenn eine Stundung bis zur Überrechnung des bestehenden Guthabens beantragt wird, die Überrechnung aber auf den Tag der Entstehung des Guthabens zurückwirkt, ist abgesehen von ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1991

RS Vwgh 1991/12/19 91/16/0066

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067
Rechtssatz: Es entspricht der Rechtssprechung des VwGH, daß für eine Ermessensentscheidung kein Raum bleibt, wenn die Behörde nach dem Ergebnis eines ordnungsgemäß abzuf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1991

RS Vwgh 1991/12/19 91/16/0066

Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975 §14 Abs8;AVOGDV 1979 §4 Abs3;BAO §212 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067
Rechtssatz: Wenn die Zuständigkeit zur Einhebung bestimmter Eingangsabgaben dem Zollamt Wien übertragen wird, bedeutet dies, daß grundsätzlich alle ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1991

RS Vwgh 1991/12/19 91/16/0066

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §212 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067
Rechtssatz: Es ist eine erhebliche Härte in der sofortigen Entrichtung des durch die Überrechnung nicht gedeckten Fehlbetrages nicht gegeben, wenn auch das "erwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1991

Entscheidungen 91-120 von 211

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