Als Beilage seiner Eingabe vom 9. Dezember 1984 übermittelte der Beschwerdeführer dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern ein am 6. August 1984 verfaßtes, an die Anglo-Elementar Versicherungs-Aktien-Gesellschaft gerichtetes Schreiben mit dem Antrag, im Fall der Zuständigkeit über das darin enthaltene Begehren abzusprechen (im folgenden Erstantrag genannt). In jenem an die Versicherung gerichteten Schreiben hatte der Beschwerdeführer diese um Nachsicht und Stundung der in seiner ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §229;VersStG 1953 §7 Abs1;VersStG 1953 §7 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/17/0099
Rechtssatz: Einen Antrag auf Stundung gem § 212 Abs 1 BAO kann nur der Abgabepflichtige selbst hinsichtlich der bei ihm aufgrund eines Rückstandsausweises zwangswe... mehr lesen...
Das Finanzamt Graz-Stadt erließ am 6. September 1994 gegen den Beschwerdeführer Festsetzungsbescheide gemäß § 21 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1972 betreffend die Umsatzsteuer für die Monate November 1993 und April 1994, welche in Rechtskraft erwachsen sind. Am 6. Oktober 1994 ersuchte der Beschwerdeführer um Stundung der Abgabenforderung "vorläufig bis 28.2.1995". Gegen die Abweisung dieses Stundungsansuchens erhob der Beschwerdeführer Berufung und beantragte neuerlich eine Stundung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §218 Abs1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ein Stundungsbegehren ist (in der Regel) als gegenstandslos anzusehen, wenn der begehrte Stundungszeitraum bereits verstrichen ist. Eine andere Betrachtungsweise ist lediglich dann angezeigt, wenn für den Abgabepflichtigen aufgrund eines im Sinn des § 218 Abs 1 BAO zeitgere... mehr lesen...
In einer an das Finanzamt gerichteten Eingabe vom 4. April 1993 teilte der den Beschwerdeführer im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertretende Rechtsanwalt ua mit, daß er rechtsfreundlich "Familienmitglieder" des Beschwerdeführers vertrete und ersuchte um Kenntnisnahme. Seine Mandantschaft habe ihn ersucht, "Möglichkeiten zu sondieren, ein Arrangement mit der Finanzverwaltung zu treffen, mit dem durch Bezahlung eines - reduzierten - Einmalbetrages der Beschwerdeführer v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/17/0110 E 18. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten v... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 18. April 1995 hinsichtlich des Abgabenrückstandes von 21.033 S die Bewilligung der Entrichtung in monatlichen Raten von 900 S. Er begründete den Antrag damit, daß er in den Jahren 1993 und 1994 Verluste erwirtschaftet habe und erst für das Jahr 1995 mit Gewinnen rechne. Seine Gattin sei nicht in der Lage gewesen, eine Arbeitsstelle zu finden; er sei daher zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Diese Umstände hätten zur Folge, daß sein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 93/13/0172 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung iSd § 212 Abs 1 BAO ist - neben einem entsprechenden Antrag - das Vorliegen einer erheblichen Härte und gleichzeitig der Umstand, daß die Einbringung der Abgaben nicht gefährdet ist. Diese beiden Vora... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/07 89/13/0018 1 Stammrechtssatz Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Es ist daher zu prüfen, ob - sofern ein Antrag des AbgPfl vorliegt - die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben eine erhebliche H... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. März 1995 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 70 der Wiener Bauordnung die baubehördliche Bewilligung für den Ausbau des Dachbodens zur Schaffung von drei Maisonettenwohnungen eines Gebäudes auf einer Liegenschaft im 2. Wiener Gemeindebezirk erteilt. Gleichzeitig wurde festgestellt, daß die Anzahl der Pflichtstellplätze, welche gemäß § 36 Abs. 1 des Wiener Garagengesetzes, LGBl. Nr. 22/1957 in der derzeit geltenden Fassung, durch di... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §212 Abs1;LAO Wr 1962 §160 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;LAO Wr 1962 §92;
Rechtssatz: Erst ein konkretes Vorbringen des Abgabepflichtigen, aus welchen Gründen die sofortige Abgabeneinhebung für ihn mit einer erheblichen Härte verbunden wäre, versetzt die Abgabenbehörde in die Lage, das Vorbringen auf seine ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §212 Abs1;LAO Wr 1962 §160 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;LAO Wr 1962 §92;
Rechtssatz: Die Angaben, die eine Beurteilung des Vorliegens einer erheblichen Härte ermöglichen können, müssen grundsätzlich bereits im Antrag, mit dem um die Begünstigung angesucht wird, enthalten sein, vom Begünstigungswerber also ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;LAO Wr 1962 §160 Abs1;
Rechtssatz: Die Entrichtung einer rechtskräftig festgesetzten Abgabe ist für sich allein gesehen grundsätzlich keine erhebliche Härte iSd § 160 Wr LAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996170078.X02 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §212 Abs1;LAO Wr 1962 §160 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;LAO Wr 1962 §92 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/17/0110 E 18. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzun... mehr lesen...
Aus der Beschwerde (den dazu angeschlossenen Beilagen) und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Schriftsatz vom 26. Dezember 1994 ersuchte der Beschwerdeführer um Stundung "bis zur Erledigung der laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof". Diesen nicht weiter begründeten Antrag wies das Finanzamt mit Bescheid vom 17. Jänner 199 als unbegründet ab, weil in einem Zahlungserleichterungsansuchen alle Umstände darzulegen seien, die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §212 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Die Frage der Rechtmäßigkeit der einer Zahlungsaufforderung zugrundeliegenden Abgabenbescheide oder die Einbringung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde stellen regelmäßig keine taugliche
Begründung: für ein Zahlungserleichterungsansuchen nach § 212 Abs 1 BA dar (Hinweis E 24.2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0123 3 Stammrechtssatz Der AbgPfl hat jedenfalls die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe überzeugend darzulegen (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0183). ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 2. November 1992 richtete die Beschwerdeführerin an das Finanzamt das Ansuchen um die Gewährung von monatlichen Raten in Höhe von S 20.000,-- zur Tilgung des derzeit bestehenden Abgabenrückstandes von S 143.963,-- sowie künftiger Vorauszahlungen mit der Begründung: , daß es ihr durch die schleppende Zahlungsmoral ihrer Kunden derzeit nicht möglich sei, den aushaftenden Betrag von S 143.963,-- laut Buchungsmitteilung vom 9. Oktober 1992 sofort und i ganzen zu begleichen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung iSd § 212 Abs 1 BAO ist - neben einem entsprechenden Antrag - das Vorliegen einer erheblichen Härte und gleichzeitig der Umstand, daß die Einbringung der Abgaben nicht gefährdet ist. Diese beiden Voraussetzungen hat der Abgabepflichtige in seinem Antrag auf Gewährung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Kommt aus dem Grund, daß das Vorliegen einer erheblichen Härte in der sofortigen vollen Entrichtung der Abgabe vom Abgabepflichtigen nicht tauglich dargetan worden ist, die Bewilligung von Zahlungserleichterungen schon aus Rechtsgründen nicht mehr in Betracht, hat die Behörde eine Ermessensentscheidung nicht mehr zu treffen (Hin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Dem Abgabepflichtigen aus der von ihm behaupteten schleppenden Zahlungsmoral seiner Kunden erwachsende finanzielle Unzukömmlichkeite auf den Abgabengläubiger zu überwälzen und eine von ihm als erforderlich erachtete Modernisierung seines Unternehmens zu Lasten fälliger Abgabenansprüche zu finanzieren, waren Ansinnen, die keine U... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 27. Oktober 1987 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde dem Beschwerdeführer aus Anlaß der Abteilung eines Grundstückes auf acht Bauplätze Aufschließungsbeiträge in der Höhe von insgesamt S 1.121.526,-- vor. Über Antrag des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Stadtvorstandes (richtig: Stadtrates) vom 10. Mai 1988 die Stundung der Aufschließungsbeiträge für die genannten Grundstücke gewährt. Dem Bescheid lag die Angabe des Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115 Abs1;BAO §212 Abs1;BAO §294 Abs1;LAO NÖ 1977 §161 Abs1;LAO NÖ 1977 §217;LAO NÖ 1977 §92;LAO NÖ 1977 §93 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle des Widerrufes eines Stundungsbescheides ist auch festzustellen, in welcher Höhe dem Abgabenschuldner aufgrund des geänderten Sachverhalts die sofortige Leistung der Abga... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §212 Abs1;BAO §294 Abs1;LAO NÖ 1977 §161 Abs1;LAO NÖ 1977 §217;LAO NÖ 1977 §92;
Rechtssatz: Im Falle einer Stundung ist hinsichtlich ihres Widerrufs zu untersuchen, inwieweit unter Zugrundelegung der neuen Vermögenssituation des Abgabenschuldners die Zahlung der Abgabenschuld (nun) zumutbar ist. Soweit de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war handelsrechtlicher Geschäftsführer der I-GmbH. Mit Beschluß vom 26. April 1990 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Konkursverfahren eröffnet. Hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 1989 (131.196 S) und Lohnabgaben für Jänner bis Dezember 1989 (Lohnsteuer 7.300 S, Dienstgeberbeitrag 3.644 S, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 324 S) der I-GmbH, sohin für den Betrag von 142.464 S hatte der Beschwerdeführer für die Gesellschaft am 9. März 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210 Abs1;BAO §211 Abs1;BAO §212 Abs1;BAO §218 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen wird lediglich der Zeitpunkt der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben hinausgeschoben. Ein nach Eintritt der Fälligkeit von Abgaben eingebrachtes Ratenansuchen ändert nichts daran, daß ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabene... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Berufungsbescheid vom 8. Oktober 1993 hat die Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien die Berufung gegen den das Ansuchen um Bewilligung einer Zahlungserleichterung abweisenden Bescheid des Magistrates der Stadt Wien abgewiesen und den Spruch: des angefochtenen Bescheides dahin abgeändert, daß der Name des Bescheidadressaten N-GmbH zu lauten habe. In der
Begründung: heißt es, unbestritten stehe fest, daß die gegenständliche Ausgleichsabgab... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §289 Abs1;LAO Wr 1962 §160 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/03 91/13/0127 1
(hier: dies gilt auch nach zwangsweiser Hereinbringung; Hinweis
E 10.3.1966, 1823, 1824/65). Stammrechtssatz Tatbestandsvoraussetzung der Bewilligung einer Zahlungserleichterung nach § 212 Abs 1 BAO ist auch der Umst... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 4. Juli 1979 wurde der Beschwerdeführerin für ein näher genanntes Grundstück gemäß § 6a der Stmk BauO 1968 ein Aufschließungsbeitrag in der Höhe von S 1,214.464,-- vorgeschrieben. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz setzte auf Grund einer gegen den genannten Bescheid erhobenen Berufung mit Bescheid vom 28. Februar 1980 den Aufschließungsbeitrag auf S 1,123.222,-- herab. Am 13. März 1980 erging seitens des Stadts... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;BAO §212 Abs1;BAO §212 Abs2;LAO Stmk 1963 §156 Abs2;LAO Stmk 1963 §157 lita;LAO Stmk 1963 §161 Abs1;LAO Stmk 1963 §161 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Stundungszinsen setzt die Erlassung eines Bescheides über Zahlungserleichterungen (unter der Verpfl... mehr lesen...