RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0015

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §212 Abs1;
GrEStG 1955 §17 Z4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 263;

Rechtssatz

Die Einbringung einer Abgabe (hier der GrESt, die dem Verkäufer der Liegenschaft nach § 17 Z 4 GrEStG vorgeschrieben wurde) muß als gefährdet angesehen werden, wenn die grundbücherliche Besicherung des Abgabenrückstandes nicht voll ausreicht, dh eine volle Befriedigung nicht erwarten läßt (Hinweis E 14.4.1967, 1611/66).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160015.X04

Im RIS seit

26.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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