Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/18, S 319;Rechtssatz
Die Höhe des Abgabenrückstandes ist insofern für die Entscheidung über den Antrag auf Zahlungserleichterung von wesentlicher Bedeutung, als auf Grund einer Gegenüberstellung der Abgabenforderung und des dem Abgabepflichtigen zur Begleichung dieser Forderung zur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens beurteilt werden kann, ob eine Gefährdung der Einbringlichkeit gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130100.X02Im RIS seit
08.02.1989