RS Vwgh 1989/2/8 88/13/0100

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Veröffentlicht am 08.02.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/18, S 319;

Rechtssatz

Die Höhe des Abgabenrückstandes ist insofern für die Entscheidung über den Antrag auf Zahlungserleichterung von wesentlicher Bedeutung, als auf Grund einer Gegenüberstellung der Abgabenforderung und des dem Abgabepflichtigen zur Begleichung dieser Forderung zur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens beurteilt werden kann, ob eine Gefährdung der Einbringlichkeit gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130100.X02

Im RIS seit

08.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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