RS UVS Oberösterreich 2007/12/12 VwSen-521799/2/Br/Ps

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Veröffentlicht am 12.12.2007
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Eine Verkehrsunzuverlässigkeitsprognose von zweieinhalb Jahren bei einem Alkounfall (1,74 Promille) mit Todesfolge ist selbst bei einem über sieben Jahre zurückliegenden Alkoholereignis (0,42 mg/l) deutlich überzogen. Festsetzung auf 13 Monate vom Ereignis aus.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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