Entscheidungen zu § 17 Abs. 3 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 541-570 von 585

RS Vwgh 1988/6/30 88/10/0069

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §4;
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Hinterlegung eines Schriftstückes nach § 17 Abs 1 ZustG ist auf Grund der eine Einheit bildenden Zustellvorganges (§ 21 Abs 2 ZustG) maßgebend, dass der Empfänger im Zeitraum des Zustellvorganges am Tag des ersten Zustellversuches und am Tag des zweiten Zustellversuches... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/5/18 88/02/0010

Index: Verwaltungsverfahren - ZustellG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37AVG §39 Abs2AVG §45 Abs2ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Behauptet eine Partei, von einem Zustellvorgang infolge Abwesenheit von ihrer Abgabestelle keine Kenntnis erlangt zu haben, und verbindet sie die Setzung einer Verfahrenshandlung, die nach der Aktenlage verspätet ist, mit der Wendung "in offener Frist", so trifft die Behörde die Verpflic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.1988

RS Vwgh 1988/5/18 88/02/0010

Index: Verwaltungsverfahren - ZustellG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3ZustG §21
Rechtssatz: Bei der Zustellung zu eigenen Handen genügt für die Rechtswirksamkeit einer Hinterlegung, dass der Adressat zumindest am Tage des ersten Zustellversuches an seiner Abgabestelle anwesend gewesen ist und so Kenntnis erlangen konnte, dass ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll (Hinweis auf E 25... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.1988

RS Vwgh 1988/5/18 87/03/0176

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kontaktgespräche bei Kunden, Lieferungen und Bestellaufnahmen in den Bundesländern Salzburg, Tirol und Oberösterreich im Monat September schließen eine Rückkehr an die Abgabestelle in Wien in der Zeit vom 7. September und vor dem 21. September 1987 iSd § 17 Abs 3 des Zustellgeset... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.1988

RS Vwgh 1988/5/18 88/02/0010

Index: Verwaltungsverfahren - ZustellG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3ZustG §4
Rechtssatz: Eine mindestens viertätige Abwesenheit von der Abgabestelle nimmt dieser gem § 4 ZustG noch nicht diese Eigenschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020010.X04 Im RIS seit 06.04.2021 Zuletzt aktualisiert a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.1988

RS Vwgh 1988/5/18 88/02/0010

Index: Verwaltungsverfahren - ZustellG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37AVG §45 Abs3ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Wenn die Behörde das Vorbringen der Partei für nicht ausreichend hält, die geltend gemachte Abwesenheit von der Abgabestelle für glaubhaft zu erachten, so muss sie die Partei auffordern, die Glaubhaftmachung mit weiteren Mitteln zu ergänzen. Dass die Partei nicht von sich aus die in der Vorstellung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.1988

RS Vwgh 1988/5/4 87/03/0218

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §31 Abs1;AVG §60;VStG §24 impl;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Relevanz von offensichtlichen, für jedermann erkennbaren Schreibfehlern (hier unrichtige Angabe des Datums der Strafverfügung und des Aufgabedatums des Einspruches) in der
Begründung: eines Bescheides. Schlagworte Wiederaufnahme des Verfahrens European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1988

TE Vwgh Erkenntnis 1988/5/3 88/11/0008

Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 17. Juni 1987 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung entzogen. Die diesen Bescheid enthaltende Sendung wurde am 23. Juni 1987 beim zuständigen Postamt hinterlegt. Am 9. Juli 1987 überreichte der Beschwerdeführer persönlich eine als „Einspruch“ bezeichnete Eingabe, die sich nach ihrem Inhalt als Vorstellung gegen den eingangs genannten Mandatsbescheid darstellt. Diese Eingabe enthält eingangs ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.05.1988

RS Vwgh 1988/5/3 88/11/0008

Index: Verwaltungsverfahren - ZustellG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3AVG §37AVG §71 Abs1ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Das Vorbringen einer rechtsunkundigen, unvertretenen und ausländischen Partei betreffend "Entschuldigung" für ein verspätetes Rechtsmittel könnte als Geltendmachung der Ortsabwesenheit zum Zeitpunkt der Zustellung (Hinterlegung) des bekämpften Bescheides und damit als Behauptung der Rech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.05.1988

RS Vwgh 1988/4/11 87/12/0050

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0155 E 18. März 1987 RS 2 Stammrechtssatz Wenn die belangte Behörde in der Gegenschrift vorbringt, dass der Bf bereits in seiner Berufung seine Abwesenheit geltend machen hätte müssen, kann dieser Auffassung insbesondere deshalb nicht beigepflichtet werden, weil der Bf durch Angabe des Behebungsdatums deutlich er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.04.1988

RS Vwgh 1988/3/28 87/10/0070

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: PO §138 idF 1968/291;ZustG §1 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Vorschrift, beim "zuständigen Postamt" zu hinterlegen, belastet einen Zustellvorgang mit einem Mangel. In einem derartigen Fall gilt gem § 7 ZustG die Zustellung erst in dem Zeitpunkt als vollzogen, in dem das Schriftstück dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Welches Postamt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.1988

RS Vwgh 1988/3/24 85/06/0026

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Nicht jede Ortsabwesenheit im Zeitpunkt der Zustellung schließt die Zulässigkeit der Hinterlegung aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1985060026.X02 Im RIS seit 29.06.2005 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1988

RS Vwgh 1988/3/24 87/09/0262

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Eine vorübergehende Abwesenheit von der Abgabestelle, welche die Zustellung durch Hinterlegung unzulässig machen bzw. die Anwendung des dritten Satzes des § 17 Abs 3 ZustellG nach sich ziehen würde, liegt nur dann vor, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bereich des Zustellortes wahrzunehmen, wie z. B. im Fall einer Reise,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1988

RS Vwgh 1988/3/24 85/06/0026

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1988

RS Vwgh 1988/3/9 87/03/0138

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Behauptet der Beschwerdeführer in der Berufung vom 6.2.1987 dass er gegen den am 29. Jänner 1987 zugestellten Bescheid innerhalb offener Frist Berufung erhebe, muss dies die Behörde veranlassen, Ermittlungen in der Frage, ob die Zustellung durch Hinterlegung am 20. Jänner 1987 ordnungsgemäß erfolgt ist, anzustellen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.03.1988

RS Vwgh 1988/3/2 87/01/0345

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: War eine Partei nicht regelmäßig im Zeitpunkt der Zustellung an der Abgabenstelle anwesend, kann ist bei Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Verfahrenshandlung (hier Einbringung einer Berufung) nicht nur vom Tag der Rückkehr an die Abgabenstelle auszugehen, sondern auch zu prüfen, ob die hinterlegte Sendung vom Empfänger BEHOBEN WERDEN KÖNNTE. Die R... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.03.1988

RS Vwgh 1988/2/25 88/02/0017

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Auch bei behauptetem Verstoß der Behörde gegen die Pflicht, den Empfänger hinsichtlich seiner Ortsabwesenheit (näher) zu befragen, hat der Bf die Relevanz eines solchen behaupteten Verfahrensmangels in Hinsicht auf die behauptete Ortsabwesenheit in der Beschwerde darzutun. Er hat durch KONKRETES TATSÄCH... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1988

RS Vwgh 1988/1/25 87/10/0077

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1988

RS Vwgh 1988/1/25 87/10/0077

Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0141 E 15. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein vom Zusteller erstellter Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftgemäß erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1988

RS Vwgh 1988/1/21 87/02/0197

Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden. Der Beweis, dass die Zustellung vorschriftgemäß erfolgt ist, wird durch den... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1988

RS Vwgh 1988/1/21 87/02/0076

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ist der Adressat zur Zeit des Zustellversuches ortsabwesend, so kommt es gemäß § 17 Abs 3 ZustellG auf den Zeitpunkt der Rückkehr an die Abgabestelle und nicht auf das tatsächliche Zukommen der Hinterlegungsanzeige an. Eine von Adressaten angebotene Einvernahme eines Zeugen kann daher... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1988

RS Vwgh 1988/1/21 87/02/0076

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des 2. Zustellversuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein, Kenntnis davon erlange... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1988

RS Vwgh 1987/10/13 87/11/0104

Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3ZustG §21 Abs2
Rechtssatz: Die Hinterlassung einer Visitenkarte mit dem Ersuchen "um einen Rückruf wegen der Kennzeicheneinziehung" an der Windschutzscheibe eines Pkws stellt kein Ersuchen iSd § 21 Abs 2 ZustellG dar, sodass auch die nachfolgende Hinterlegung der Sendung gem § 17 Abs 3 leg cit keine Rechtswirkung nach sich ziehen konnte. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1987

RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0038

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Aus der Bezeichnung des "Empfängers" einer Sendung muss zweifelsfrei erkennbar sein, für wen sie bestimmt ist. Fehlt eine solche hinreichende Individualisierung, weil zufolge Namensgleichheit und identer Anschrift die angeführten Merkmale auf mehrere Personen zutreffen, so hat weder die Hinterlegung einer solchen Sendung noch di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1987

RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0038

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §63 Abs1;ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Fehlt bei einer Sendung die hinreichende Konkretisierung des Empfängers (wegen Namensgleichheit und identer Abgabestelle und wird eine solche Sendung von einer Person, auf die (auch) die angeführten Merkmale zutreffen, übernommen (allenfalls erst nach unwirksamer Hinterlegung bei der Post), so k... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1987

RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0038

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §51 Abs1;ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Ergibt sich auf Grund der Namensgleichheit und identer Abgabestelle mehrerer Personen der Empfänger weder aus der Bezeichnung der Sendung noch aus deren Inhalt, und wird die Sendung von einer Person, auf die die angeführten Merkmale (au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1987

RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0038

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Aus der Bezeichnung des Empfängers einer Sendung muss zweifelsfrei erkennbar sein, für wen sie bestimmt ist. Dabei kann gewöhnlich mit der Angabe von Vor- und Zunamen und genauer Anschrift der Abgabestelle das Auslangen gefunden werden. Anders ist es bei einer Gleichheit dieser für mehrere Personen zutreffenden Merkmale, in welc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1987

RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0038

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §62 Abs1;ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Namensgleichheit und idente Anschrift zweier verschiedener Personen ist der Behörde meist nicht bekannt. Die deshalb unterlassene nähere Individualisierung durch die Behörde ändert nichts daran, dass jedenfalls eine Willensentscheidung der Behörde, an eine Person dieses Namens an der betreffende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1987

RS Vwgh 1987/9/18 86/17/0113

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §48 Abs1;VwGG §42 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Für den Zeitpunkt einer durch Hinterlegung bewirkten Zustellung zu eigenen Handen des Empfängers und damit für den Beginn eines von der Zustellung eines Bescheides abhängigen Fristenlaufes ist der Wissensstand des Bescheidempfängers nicht maßgeblich. Daher ist das Vorbringen des Bescheidempfä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1987

RS Vwgh 1987/7/7 87/07/0063

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 litb;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ist der Empfänger im Zeitpunkt des Zustellversuches bzw. der postamtlichen Hinterlegung eines Schriftstückes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.1987

Entscheidungen 541-570 von 585

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