RS Vwgh 1988/1/21 87/02/0076

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Veröffentlicht am 21.01.1988
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §26 Abs1 lita;
VwGG §26 Abs1 Z1;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Ist der Adressat zur Zeit des Zustellversuches ortsabwesend, so kommt es gemäß § 17 Abs 3 ZustellG auf den Zeitpunkt der Rückkehr an die Abgabestelle und nicht auf das tatsächliche Zukommen der Hinterlegungsanzeige an. Eine von Adressaten angebotene Einvernahme eines Zeugen kann daher unterbleiben, wenn das mit ihr angesprochene Beweisthema, die Aushändigung der Hinterlegungsanzeige darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020076.X02

Im RIS seit

22.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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