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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs1 lita;Rechtssatz
Ist der Adressat zur Zeit des Zustellversuches ortsabwesend, so kommt es gemäß § 17 Abs 3 ZustellG auf den Zeitpunkt der Rückkehr an die Abgabestelle und nicht auf das tatsächliche Zukommen der Hinterlegungsanzeige an. Eine von Adressaten angebotene Einvernahme eines Zeugen kann daher unterbleiben, wenn das mit ihr angesprochene Beweisthema, die Aushändigung der Hinterlegungsanzeige darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020076.X02Im RIS seit
22.11.2005