Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 10. August 1992 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines albanischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 18. April 1992, mit dem sein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Berufungsfrist abgewiesen worden war, abgewiesen und die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Besch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den von der belangten Behörde vorgelegten Akten ergibt sich, daß der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft an der Mur vom 16. Juli 1991, mit welchem gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 iVm § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Z. 6 und § 7 des Namensänderungsgesetzes vom 21. April 1988, BGBl. Nr. 195/1988 der mj. S, die Änderung des Familiennamens von S in P bewilligt wurde, unter der Anschrift B, X-Gasse, am 19. Juli 1991 durch Ersatzzustellung an den Sohn des Beschwerdeführers gleichen Name... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/26 91/01/0193 1 Stammrechtssatz Davon, ob und wann eine gem § 17 Abs 3 dritter Satz ZustellG rechtswirksam hinterlegte Sendung vom Empfänger behoben wird und ob hiebei Hindernisse auftreten, wird die Rechtswirksamkeit der Zustellung nicht abhängig gemacht, derartige Umstände können vielmehr allen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0188 E 23. Oktober 1985 RS 2 Stammrechtssatz Ist ein Zustellvorgang rechtswidrig, daher die Zustellung nicht rechtswirksam, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht der zum Ziel führende Rechtsbehelf, weil mangels des Beginnes des Laufes der Berufungsfrist auch keine Frist versäumt werden ka... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0188 E 23. Oktober 1985 RS 2 Stammrechtssatz Ist ein Zustellvorgang rechtswidrig, daher die Zustellung nicht rechtswirksam, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht der zum Ziel führende Rechtsbehelf, weil mangels des Beginnes des Laufes der Berufungsfrist auch keine Frist versäumt werden ka... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach der StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen von ihm erhobene Berufung wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 2. April 1993 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, das erwähnte Straferkenntnis sei nach zwei erfolglosen Zustellversuchen am 18. Jänner 1993 beim Postamt hinterlegt und zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0197 E 21. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden. Der Beweis, dass die Zustellung vorschriftg... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 5. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer unter näherer Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat einer Übertretung des § 1 Abs. 3 des Parkometergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 47/1974, für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 17 Stunden) verhängt. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers vom 9. Jänner 1992 wurde mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates W... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1993 S 949-950; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/26 91/01/0193 1 Stammrechtssatz Davon, ob und wann eine gem § 17 Abs 3 dritter Satz ZustellG rechtswirksam hinterlegte Sendung vom Empfänger behoben wird und ob hiebei Hindernisse auftreten, wird die Rechtswirksamkeit der Zustellung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1993 S 949-950; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweit... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Oktober 1991 wies das Landesinvalidenamt für Oberösterreich (im folgenden LIA) die Anträge des Beschwerdeführers vom 27. November 1990 und vom 21. März 1991 auf Zuerkennung einer Beschädigtenrente nach dem Heeresversorgungsgesetz (HVG) wegen bestimmter geltend gemachter Gesundheitsschädigungen ab. Dieser Bescheid wurde an die vom Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren angegebene Wohnanschrift "L, R-Straße 2" gerichtet und laut Rückschein nach einem Zustellversuc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: Würden die beiden (von der Partei) angegebenen Wohnadressen (hier: in Linz) bloß in geringer Entfernung voneinander liegen, so könnte dies für die Wahrnehmbarkeit der Zustellvorgänge an der (bisherigen) Abgabestelle s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;ZustG §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: Der längere Aufenthalt in einer anderen Wohnung in derselben Ortsgemeinde (hier: Linz) schließt nicht von vornherein und in jedem Fall eine Abwesenheit von der Abgabestelle iSd § 17 Abs 3 ZustG aus (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Vorgeschichte:92/02/0293 B 11. November 1992;
Rechtssatz: Zwar wäre es der Partei freigestanden, wegen des von der belangten Behörde unrichtig angenommenen Zustelldatums den letztinstanzlichen Zurückweisungsbescheid mit Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §69 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Vorgeschichte:92/02/0293 B 11. November 1992;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verwaltungsstrafverfahren European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090385.X01 Im RIS seit 27.11.2000 ... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 15. Juni 1990 wurden gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Dieses Straferkenntnis wurde nach den am 20. und 21. Juni 1990 an der Anschrift des Beschwerdeführers in W, unternommenen erfolglosen Zustellversuchen am 21. Juni 1990 beim Postamt W hinterlegt. An diesem Tag begann die Abholfrist. Nach Ablauf der Abholfrist sandte das Postamt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Sanierung einer gesetzwidrigen Hinterlegung iSd § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG tritt auch dann ein, wenn der Empfänger nach seiner Rückkehr an die Abgabestelle an dem Tag, an dem die Abholung iSd § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG möglich wäre, oder vorher die Abgabestelle wieder verläßt. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. November 1991 wurde die Beschwerdeführerin als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges schuldig erkannt, sie habe es unterlassen, einer ihr am 23. Oktober 1990 zugestellten Aufforderung, der Bezirkshauptmannschaft Schwaz binnen zwei Wochen nach Zustellung Name und Anschrift jener Person bekanntzugeben, die das Kraftfahrzeug am 3. Oktober 1990 um 10.33 Uhr auf der Gerlos-Bundes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/03/0059 E 24. Februar 1993
Rechtssatz: Aus § 16 Abs 5 ZustG ergibt sich, daß, auch wenn die Ersatzzustellung wegen Abwesenheit von der Abgabestelle - etwa weil sich der Empfänger auf Urlaub befindet - zunächst unwirksam ist, die Rückkehr des Empfängers an die Abgabestelle bewirkt, da... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 27. Juni 1991 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Landeck die Beschwerdeführerin schuldig, sie habe entgegen § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) auf Grund der Versicherungszeitenbestätigung der Tiroler Gebietskrankenkasse drei namentlich genannte jugoslawische Staatsangehörige in der Zeit vom 19. März bis 15. November 1990 in ihrem Betrieb beschäftigt, ohne im Besitz der hiefür erforderlichen Beschäftigungsbewilligung des Arbeitsamtes Landec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs4;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Ehegatte der Besch im Ermittlungsverfahren vor der Behörde erster Instanz nach § 10 Abs 4 AVG als Vertreter der Besch eingeschritten und hat die Besch im Verwaltungsverfahren nicht vorgebracht, daß ihr Ehegatte keine oder bloß eine auf die Abgabe einer Stellungnahme vor der Behörde ers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs4;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei aufrechtem Bestand einer Zustellbevollmächtigung kann - wie sich aus § 9 Abs 1 erster Satz ZustG ergibt - nicht an die Partei selbst rechtswirksam zugestellt werden. Dies bedeutet, daß (im Beschwerdefall) die Behebung des an den Ehegatten der Besch als Zustellbevollmächtigten adressierten,... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 6. September 1990, Zl. T 28/90, wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Obmann des Vereines "XY" (im folgenden: Verein) für die in der Zeit von April 1984 bis Jänner 1986 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von insgesamt S 50.891... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZPO §292;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0196 2 Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sach... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk, vom 19. April 1991, wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie sei als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene der XY GesmbH dafür verantwortlich, daß diese am 10. August 1990 auf einer Baustelle in A, H-Straße 11, fünf namentlich genannte ausländische Staatsbürger, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befrei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: seines Antrages, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gegen den im
Spruch: bezeichneten Bescheid zu gewähren, im wesentlichen vor: Der Beschwerdeführer habe bei seinem Rechtsvertreter behauptet, daß er den angefochtenen Bescheid vom 22. April 1992 am 18. Mai 1992 zugestellt bekommen habe. Da dem angefochtenen Bescheid kein Zustellnachweis zu entne... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: Die Auswahl der Abgabestelle bleibt, wenn mehrere (iSd § 4 ZustG) bestehen, der Behörde überlassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090053.X02 Im RIS seit 25.09.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/09/0175 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/26 91/14/0218 6 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, mit der vorliegenden Beschwerde angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 21. April 1992, Zl. VI/6-853/1-1992, betreffend Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung der Bauern gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 und Abs. 3 BSVG ab 1. Juli 1982 bis laufend, keine Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 6. Juli 1992 durch postamtliche... mehr lesen...