Entscheidungen zu § 17 Abs. 3 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

585 Dokumente

Entscheidungen 511-540 von 585

RS Vwgh 1990/1/17 89/03/0003

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende Ereignis stattgefunden hat. Diese Fristen enden - von im Beschwerde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1990

RS Vwgh 1989/12/13 89/03/0214

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §66 Abs4;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Wird ein Einspruch gegen eine Strafverfügung als verspätet zurückgewiesen, ohne vorher dem Empfänger die Feststellung der Verspätung (zwecks Wahrung des Parteiengehörs) vorzuhalten, bringt dieser dann in der Berufung ausdrücklich vor, erst nach seiner Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt an die Abg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1989

RS Vwgh 1989/11/15 89/02/0186

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Das Vorbringen des Empfängers, er benütze seine Wohnung "nicht regelmäßig", ist nicht auf einen bestimmten Sachverhalt abgestellt und daher schon behauptungsmäßig nicht geeignet, eine nach § 17 Abs 3 ZustellG relevante Abwesenheit von der Abgabestelle darzutun (Hinweis E 21.9.1988, 88/03/0032). European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.1989

RS Vwgh 1989/11/15 89/02/0186

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Durch die bloße Behauptung, bei den Eltern übernachtet zu haben, wird nicht dargetan, dass der Empfänger nicht in der Lage war, Zustellvorgänge am Zustellort (Wohnung des Empfängers) wahrzunehmen (Hinweis E 24.4.1987, 86/18/0276). Aus diesem Vorbringen allein ist nicht der Schluss zu ziehen, dass sich der Empfänger auch "am Tag" der Hinterlegung b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.1989

RS Vwgh 1989/10/24 88/08/0264

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3 impl;
Rechtssatz: Der Empfänger einer Sendung, deren Zustellung einen Fristenlauf auslöst, konnte iSd §16 Abs 5 ZustG dann wegen seiner Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig von dem (eine zulässige Zustellung bewirkenden) Zustellvorgang nach § 16 Abs 1 ZustG Kenntnis erlangen, wenn ihm wegen seiner Abwesenheit von der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1989

RS Vwgh 1989/10/24 88/08/0264

Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0141 E 15. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein vom Zusteller erstellter Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftgemäß erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1989

RS Vwgh 1989/10/24 88/08/0264

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3 impl;
Rechtssatz: Die Unterlassung sonst üblicher Mitteilungen über Inhalte von Postsendungen durch einen Ersatzempfänger an den Empfänger während dessen Abwesenheit oder unrichtige Mitteilungen des Ersatzempfängers über den Tag der Ersatzzustellung nach Rückkehr des Empfängers an die Abgabestelle vermögen nicht einen Ausschluss der Anordnung de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1989

TE Vwgh Beschluss 1989/10/18 89/02/0117

Vorauszuschicken ist, daß der angefochtene Bescheid zwar an die „Firma“ E Gesellschaft mbH in Wien, F-Gasse, adressiert ist, jedoch - im Sinne einer dementsprechenden Beschwerdebehauptung - von einer mit der Beschwerdeführerin bestehenden Personenidentität auszugehen ist, weil laut Eintragung vom 26. Februar 1988 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien zu HRB nn (dessen beglaubigte Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt wurde) eine Firmenänderung auf die Beschwerdeführeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.10.1989

TE Vwgh Erkenntnis 1989/10/18 89/03/0158

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 22. März 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 11. September 1987 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 30 Abs. 1 zweiter Satz der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Z. 7 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. Am Rückschein (RSa) wurde nach einem zweiten Zustellversuch am 8. April 1988 vermerkt,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1989

RS Vwgh 1989/10/18 89/03/0159

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §66 Abs4;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/03/0158 E 18. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ergibt sich aus dem Rückschein, dass die Hinterlegung eines Poststückes bei einem anderen Postamt (hier: 1113) erfolgen soll als beim Zustellpostamt (hier: 1110) und daher die Sendung erst dort zur Abholung bereit sein kann, befindet sich jedoch am Rücksch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1989

RS VwGH Erkenntnis 1989/10/18 89/03/0158

Rechtssatz: Ergibt sich aus dem Rückschein, dass die Hinterlegung eines Poststückes bei einem anderen Postamt (hier: 1113) erfolgen soll als beim Zustellpostamt (hier: 1110) und daher die Sendung erst dort zur Abholung bereit sein kann, befindet sich jedoch am Rückschein lediglich ein Poststempel des Zustellpostamtes, so ist die Behörde verpflichtet, im Hinblick auf die Rechtzeitigkeit eines gegen dieses Poststück erhobenen Rechtsmittels Erhebungen insbesondere durch Rückfrage beim Postamt... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 18.10.1989

RS Vwgh 1989/10/18 89/02/0117

Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 litaBAO §308FinStrG §167VwGG §46 Abs1ZustG §17 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/02/0118Besprechung in:AnwBl 1990/9, S 524;
Rechtssatz: Stellt die Partei darüber, warum sie die Hinterlegungsanzeige im Hausbrieffach nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1989

RS Vwgh 1989/10/18 89/02/0117

Index: VwGG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2ZustG §17 Abs3ZustG §21 Abs2ZustG §22 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/02/0118Besprechung in:AnwBl 1990/9, S 524;
Rechtssatz: Die Behauptung des Empfängers, eine Hinterlegungsanzeige sei "zu keinem Zeitpunkt ... vorgefunden worden, enthält implizit die Bestreitung der Richtigkeit der Angabe im Rü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1989

RS Vwgh 1989/9/27 89/02/0112

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Behauptet der Wiedereinsetzungswerber, dass die Verständigung von der Hinterlegung von einem unbekannten Dritten entfernt worden sei, kann einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen. Er muss jedoch eine nähere
Begründung: anführen, welche die Richtigkeit der behaupteten Entfernung der Verständigung als wahrscheinlich erscheinen lässt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1989

RS Vwgh 1989/9/27 89/02/0112

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0188 E 23. Oktober 1985 RS 2 Stammrechtssatz Ist ein Zustellvorgang rechtswidrig, daher die Zustellung nicht rechtswirksam, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht der zum Ziel führende Rechtsbehelf, weil mangels des Beginnes des Laufes der Berufungsfrist auch keine Frist versäumt werden kann ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1989

RS Vwgh 1989/4/19 89/02/0012

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1989

RS Vwgh 1989/4/13 88/06/0140

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Empfänger nur EINEN Tag nach der Ersatzzustellung vom Zustellvorgang Kenntnis erhalten, und steht ihm somit die in Ansehung des zugestellten Bescheides wahrzunehmende Rechtsmittelfrist von 2 Wochen nahezu ungekürzt zur Verfügung, so hat der Empfänger rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen können, und die Ersatzzust... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1989

RS Vwgh 1989/3/14 89/08/0010

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Ortsanwesenheit einer bevollmächtigten Person im Sinne des § 13 Abs 2 ZustellG (Postbevollmächtigter) hindert bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 17 Abs 3 vierter Satz ZustellG in der Person des Empfängers (Ortsabwesenheit des Empfängers) den Ausschluss der Zustellwirkung der Hinterlegung nicht. Europ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.03.1989

RS Vwgh 1989/3/14 89/08/0010

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3 vierter Satz;ZustG §9;
Rechtssatz: Der Postbevollmächtigte im Sinne des § 13 Abs 2 ZustellG ist kein "Empfänger" im Sinne des ZustellG und auch kein Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des § 9 ZustellG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989080010.X01 Im RIS ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.03.1989

RS Vwgh 1989/2/28 88/04/0168

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/06/0118 E 12. September 1985 VwSlg 11850 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine vorübergehende Abwesenheit, welche die Zustellung durch Hinterlegung unzulässig machen bzw die Anwendung des 3.Satzes des § 17 Abs 3 ZustellG nach sich ziehen würde, liegt nur dann vor, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1989

RS Vwgh 1989/2/1 88/03/0211

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.02.1989

RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Wurde der Besch nur zu seiner Ortanwesenheit am Tage des zweiten Zustellversuches und der daran anschließenden 14-tägigen Abholfrist befragt und hat er angegeben, während dieser Zeit nicht an der Abgabestelle anwesend gewesen zu sein, so kann daraus nicht der Schluss gezogen w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1989

RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1989

RS Vwgh 1988/12/15 88/08/0294

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Deponierung der Hinterlegungsanzeige in einem unrichtigen Abgabefach nicht von der Sanierungswirkung des § 17 Abs 3 ZustG erfasst wäre. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988080294.X02 Im RIS seit 04.12.2006 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1988

RS Vwgh 1988/9/22 88/08/0182

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;ZustG §17 Abs3;ZustG §22;
Rechtssatz: Die Behörde hat, bevor sie die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ausspricht, zu prüfen, ob die Zustellung des mit dem Rechtsmittel angefochtenen Bescheides ordnungsgemäß erfolgt ist, insbesondere ob die auf dem Rückschein vermerkten Daten den Tatsachen entsprechen. Die Behörde hat die Fests... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1988

RS Vwgh 1988/9/22 88/08/0182

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1988

RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0032

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §46;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Mit einer Meldebestätigung vom 7. März 1986 und einem Meldezettel vom 17. Dezember 1986 kann eine nach § 17 Abs 3 ZustG relevante Abwesenheit von einer am 11. September 1986 bekannt gegebenen Wohnung in der Zeit zwischen dem 11. und dem 26. November 1986 nicht dargetan werden. Schlagworte Beweismittel Auskünfte Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1988

RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0032

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Behauptet der Bescheidadressat, die Hinterlegung des Bescheides sei zu Unrecht erfolgt, weil er sich zu diesem Zeitpunkt in Deutschland befunden habe, wobei hiefür eine Zeugin namhaft gemacht wird, so ist dieses Vorbringen zu unbestimmt und in Verbindung mit dem Umstand, dass der auf Aufnahme des Zeugenbeweises lautende Beweis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1988

RS Vwgh 1988/9/7 88/18/0213

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, an der für die Vornahme des zweiten Zustellversuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein, Ke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1988

RS Vwgh 1988/6/30 88/10/0069

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: Eine Räumlichkeit verliert dann den Charakter einer Wohnung iSd § 4 ZustG und damit eines Ortes, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf, wenn dieser länger abwesend ist. Längere Abwesenheit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Empfänger seinen Grundwehrdienst ableistet (Im Beschwerdefall stand unbestrit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

Entscheidungen 511-540 von 585

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