RS Vwgh 1988/2/25 88/02/0017

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Veröffentlicht am 25.02.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §42 Abs2 Z3;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Auch bei behauptetem Verstoß der Behörde gegen die Pflicht, den Empfänger hinsichtlich seiner Ortsabwesenheit (näher) zu befragen, hat der Bf die Relevanz eines solchen behaupteten Verfahrensmangels in Hinsicht auf die behauptete Ortsabwesenheit in der Beschwerde darzutun. Er hat durch KONKRETES TATSÄCHLICHES Vorbringen in der Beschwerde aufzuzeigen, zu welchem anderen Ergebnis die belangte Behörde bei Einhaltung der Verfahrensvorschriften hätte kommen können (Hinweis auf E 12.12.1986, 86/18/0256).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020017.X01

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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