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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs3;Rechtssatz
Für die Zulässigkeit der Hinterlegung eines Schriftstückes nach § 17 Abs 1 ZustG ist auf Grund der eine Einheit bildenden Zustellvorganges (§ 21 Abs 2 ZustG) maßgebend, dass der Empfänger im Zeitraum des Zustellvorganges am Tag des ersten Zustellversuches und am Tag des zweiten Zustellversuches (Hinterlegung) an der angegebenen Adresse eine Wohnung iSd § 4 ZustG hatte; ist dies nicht der Fall, kommt die Zustellfiktion des § 17 Abs 3 dritter Satz ZustG nicht zum Tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100069.X02Im RIS seit
18.12.2006