RS Vwgh 1988/5/4 87/03/0218

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Veröffentlicht am 04.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §31 Abs1;
AVG §60;
VStG §24 impl;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Relevanz von offensichtlichen, für jedermann erkennbaren Schreibfehlern (hier unrichtige Angabe des Datums der Strafverfügung und des Aufgabedatums des Einspruches) in der Begründung eines Bescheides.

Schlagworte

Wiederaufnahme des Verfahrens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030218.X01

Im RIS seit

22.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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