Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §31 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Relevanz von offensichtlichen, für jedermann erkennbaren Schreibfehlern (hier unrichtige Angabe des Datums der Strafverfügung und des Aufgabedatums des Einspruches) in der Begründung eines Bescheides.
Schlagworte
Wiederaufnahme des VerfahrensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030218.X01Im RIS seit
22.12.2005