RS Vwgh 1987/10/13 87/11/0104

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Veröffentlicht am 13.10.1987
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Index

KFG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3
ZustG §21 Abs2

Rechtssatz

Die Hinterlassung einer Visitenkarte mit dem Ersuchen "um einen Rückruf wegen der Kennzeicheneinziehung" an der Windschutzscheibe eines Pkws stellt kein Ersuchen iSd § 21 Abs 2 ZustellG dar, sodass auch die nachfolgende Hinterlegung der Sendung gem § 17 Abs 3 leg cit keine Rechtswirkung nach sich ziehen konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110104.X02

Im RIS seit

18.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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