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KFGNorm
ZustG §17 Abs3Rechtssatz
Die Hinterlassung einer Visitenkarte mit dem Ersuchen "um einen Rückruf wegen der Kennzeicheneinziehung" an der Windschutzscheibe eines Pkws stellt kein Ersuchen iSd § 21 Abs 2 ZustellG dar, sodass auch die nachfolgende Hinterlegung der Sendung gem § 17 Abs 3 leg cit keine Rechtswirkung nach sich ziehen konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110104.X02Im RIS seit
18.09.2019Zuletzt aktualisiert am
18.09.2019