RS Vwgh 1988/1/25 87/10/0077

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Veröffentlicht am 25.01.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.11.1971, 148/71 und 11.9.1985, 85/03/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100077.X04

Im RIS seit

28.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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