RS Vwgh 1988/5/18 88/02/0010

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Veröffentlicht am 18.05.1988
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Verwaltungsverfahren - ZustellG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3
ZustG §4

Rechtssatz

Eine mindestens viertätige Abwesenheit von der Abgabestelle nimmt dieser gem § 4 ZustG noch nicht diese Eigenschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020010.X04

Im RIS seit

06.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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