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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs1 lita;Rechtssatz
Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des 2. Zustellversuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein, Kenntnis davon erlangen, dass ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll; auf die tatsächliche Kenntnis kommt es dabei nicht an. (Hinweis auf E vom 25.6.1986, 85/11/0245, 29.1.1987, 86/02/0157).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020076.X01Im RIS seit
22.11.2005