RS Vwgh 1988/5/18 88/02/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1988
beobachten
merken

Index

Verwaltungsverfahren - ZustellG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3
ZustG §21

Rechtssatz

Bei der Zustellung zu eigenen Handen genügt für die Rechtswirksamkeit einer Hinterlegung, dass der Adressat zumindest am Tage des ersten Zustellversuches an seiner Abgabestelle anwesend gewesen ist und so Kenntnis erlangen konnte, dass ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll (Hinweis auf E 25.6.1986, 85/11/0245; 29.1.1987, 86/02/0157).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020010.X01

Im RIS seit

06.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten