Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/04/23 89/10/0241 2 Stammrechtssatz Die Genehmigung iSd § 18 Abs 4 AVG ist nur durch Unterschriftleistung zulässig. Der Gesetzgeber hat keine Anordnung getroffen, daß andere Verhaltensweisen von Behördenorganen - zB mündliche oder konkludente Anordnungen an nicht zur Genehmigung berufene Organe, Bescheide auszufertige... mehr lesen...
Index: L10106 Stadtrecht Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;GO Magistrat Graz §64 Abs2 lita;Statut Graz 1967 §56 Abs4;Statut Graz 1967 §71 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/10/0132
Rechtssatz: Wird ein Bescheid, dem ein Beschluß des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz zugrunde liegt, von einem nach § 64 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/04/23 89/10/0241 2 Stammrechtssatz Die Genehmigung iSd § 18 Abs 4 AVG ist nur durch Unterschriftleistung zulässig. Der Gesetzgeber hat keine Anordnung getroffen, daß andere Verhaltensweisen von Behördenorganen - zB mündliche oder konkludente Anordnungen an nicht zur Genehmigung berufene Organe, Bescheide auszufertige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/10/13 93/09/0302 2 Stammrechtssatz Die Paraphe an sich stellt keine leserliche Unterschrift dar. Schlagworte Unterschrift des Genehmigenden European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1991100009.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/04/23 89/10/0241 1 Stammrechtssatz Die Urschrift eines Bescheides muß mit der Unterschrift des Genehmigenden versehen sein (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029), widrigenfalls der Erledigung die Bescheidqualität fehlt. Schlagworte Unterschrift des GenehmigendenB... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/04/23 89/10/0241 1 Stammrechtssatz Die Urschrift eines Bescheides muß mit der Unterschrift des Genehmigenden versehen sein (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029), widrigenfalls der Erledigung die Bescheidqualität fehlt. Schlagworte Unterschrift des GenehmigendenBeglaubig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4 idF 1982/199 ;BeglaubigungsV 1925 §4;
Rechtssatz: Ist eine Beglaubigung durch die Kanzlei nach § 18 Abs 4 AVG idF BGBl 1982/199 nicht erforderlich, ist es irrelevant, daß die "Beglaubigung" entgegen der zwingenden Vorschrift des § 4 BeglaubigungsV nicht durch eine Unterschrift dokumentiert wurde, sondern bloß durch eine unleserliche Paraphe. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs2;AVG §18 Abs4;AVG §56;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Unterschrift des Genehmigenden muß nicht auf das Schriftstück, das die Erledigung trägt, selbst gesetzt werden, es genügt, wenn die Unterschrift auf einem Referatsbogen "beigesetzt" wird. Dies setzt voraus, daß eine "beigesetzte" Genehmigung nur dann einer Unterschrift (auf der Urkun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0182 E 10. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Wird das Bescheidkonzept nach Herstellung der Reinschrift vernichtet und liegt daher kein Geschäftsstück vor, das die eigenhändig gesetzte Genehmigung des genehmigenden Organs aufweist, so liegt ein Nichtbescheid vor, der von der Berufungsbehörde als unzulässig... mehr lesen...
Index: L10106 Stadtrecht Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;GO Magistrat Graz §64 Abs2 lita;Statut Graz 1967 §56 Abs4;Statut Graz 1967 §69;Statut Graz 1967 §71 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/10/0132
Rechtssatz: Vermag sich die dem unterfertigten Organwalter des Magistrates der Landeshauptstadt Graz eingeräumte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0182 E 10. Juni 1987 RS 1(hier: es war noch die Rechtslage vor der Novelle BGBl 1990/357 anzuwenden) Stammrechtssatz Wird das Bescheidkonzept nach Herstellung der Reinschrift vernichtet und liegt daher kein Geschäftsstück vor, das die eigenhändig gesetzte Genehmigung des genehmigenden Organs aufweist, so liegt ein ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0223 B 22. Jänner 1987 RS 2 Stammrechtssatz Nach der Rechsprechung des VwGH (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78, VwSlg 5423 F/1979) ist die Unterschrift ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichneten kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann. Es ist ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 21. Juli 1995 wies das Landesabgabenamt Salzburg den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Rückzahlung der für die Jahre 1992 bis 1995 auf Grund des Salzburger Umweltfondsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1992, entrichteten Stromerzeugungsabgabe in einer Gesamthöhe von S 463.963,25 ab. Die beschwerdeführende Partei erhob Berufung. 1.2. Mit einer als "Bescheid des Landesabgabenamtes Salzburg" bezeichneten Erledigung vom 5. Februar 1996 wurde diese Berufung gemäß § 18... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;BAO §96;LAO Slbg 1963 §70 Abs1;
Rechtssatz: Fehlt in der Ausfertigung die Bezeichnung der Behörde und enthält die Ausfertigung auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, von welcher Behörde die Erledigung ausgeht, so liegt keine wirksame amtliche Erledigung vor (Hinweis E 29.1.1991, 90/... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;BAO §96;LAO Slbg 1963 §70 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Bescheid vorliegt, ist ausschließlich nach OBJEKTIVEN Gesichtspunkten zu beurteilen, also danach, ob für jedermann erkennbar ist, daß es sich um einen Bescheid handelt und daher auch, welcher Behörde das betreffende S... mehr lesen...
Index: L00005 Sonstiges Landesverfassungs- und Organisationsrecht SalzburgL00045 Amt der Landesregierung SalzburgL34005 Abgabenordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs4 impl;Geschäftseinteilung AdLReg Slbg 1993 AnhB sublitf;LandesabgabenamtG Slbg 1947;LAO Slbg 1963 §211;LAO Slbg 1963 §70 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, welcher Behörde ein Bescheid zuzurechnen ist, kann auch du... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde 1. die Berufung der Beschwerdeführerin gegen eine als "Schreiben" bezeichnete Erledigung der Allgemeinen Krankenpflegeschule des Bundeslandes Burgenland in Oberwart vom 15. November 1994 als unzulässig zurückgewiesen; 2. die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Erstbehörde, der Aufnahmekommission dieser Schule, vom 2. Februar 1995 betreffend Ausschluß der Beschwerdeführerin von der in Rede stehenden Schu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;KrPflG 1961 §12 Abs1;KrPflG 1961 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/22 94/11/0069 1
(hier: Die Erledigung weist zwar keine Bezeichnung als Bescheid
auf und enthält auch keine Rechtsmittelbelehrung, doch werden
in ihr unmißverständlich der Ausschluß aus der Schule
angeordnet und die die Beendigung des Schulbesuches
be... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 9. Mai 1995 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 2 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer, der im März 1991 in das Bundesgebiet eingereist sei, sei fünfzehnmal, vorwiegend wegen Übert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/08 95/18/0919 1 Stammrechtssatz Bei leserlicher Beifügung des Namens des Genehmigenden ist die Lesbarkeit der Unterschrift nicht erforderlich. Schlagworte Unterschrift European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995181160.X01 ... mehr lesen...
Mit der in Beschwerde gezogenen als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 20. Februar 1992 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers, eines ehemaligen Mitgliedes des Nationalrates, vom 12. Dezember 1990 auf Flüssigmachung monatlicher Ruhebezüge gemäß § 24 Abs. 1 des Bezügegesetzes, BGBl. Nr. 273/1972 in der Fassung BGBl. Nr. 731/1990, keine Folge gegeben. Diese Erledigung trägt im Kopf: die Bezeichnung "Republik Österreich, Parlamentsdirektion". Sie enthält eine negative Rechtsmittelbelehr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine "jugosl." Staatsangehörige, hat die als Bescheid bezeichnete Erledigung der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 11. Dezember 1991, mit der festgestellt worden war, bei der Beschwerdeführerin lägen die Voraussetzungen für ihre Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als verspätet zurück. Der Verfassungsgerichtsho... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1980 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war zuletzt seit Ende Mai 1984 bis zum 31. Mai 1995 als Verwaltungsdirektor des Landeskrankenhauses XY tätig. Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 20. April 1995, die im Kopf: die Bezeichnung "Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft" führte und in der Fertigungsklausel für diesen Rechtsträger von Dr. E (ohne Angabe der Organbezeichnung) unterschrieben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/04/23 89/10/0241 2 Stammrechtssatz Die Genehmigung iSd § 18 Abs 4 AVG ist nur durch Unterschriftleistung zulässig. Der Gesetzgeber hat keine Anordnung getroffen, daß andere Verhaltensweisen von Behördenorganen - zB mündliche oder konkludente Anordnungen an nicht zur Genehmigung berufene Organe, Bescheide auszufertige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Durch die auf verspätete Einbringung der Berufung gegründete Zurückweisung derselben wird die Rechtskraft der erstinstanzlichen Entscheidung festgestellt. Mangelt es dieser daher an Bescheidqualität, so ist dieser Umstand von der Berufungsbehörde VOR der Verspätung der Berufung wahrzunehmen und deren Zurückweisung zugrunde ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BeglaubigungsV 1925 §1 Abs2;
Rechtssatz: Eine Feststellung iSd § 1 Abs 2 BeglaubigungsV kommt nur hinsichtlich der angeführten Organe von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Frage. Demgegenüber handelt es sich bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien um eine Bundesbehörde. Schlagworte Beglaubigung der Kanzlei Eu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/19 89/18/0079 2 Stammrechtssatz Ein von der Kanzlei einer Beh ausgefertigtes Schriftstück bildet nur dann eine Amtshandlung, wenn ein entsprechendes Geschäftsstück, das eine gem § 18 Abs 4 AVG eigenhändig beigesetzte Genehmigung aufweist, besteht (Hinweis E 3.7.1979, 1478/78, VwSlg 9903 A/1978). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei Betrauung eines Rechtsträgers mit der Erlassung von Bescheiden muß auch das Organ, das in Wahrnehmung dieser Kompetenz für den Rechtsträger den Bescheid erlassen hat, genannt werden, damit die Mindesterfordernisse eines Bescheides vorliegen. Die Benennung des Organwalters ohne Herstellung eines B... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete KärntenL94402 Krankenanstalt Spital Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §18 Abs4;DienstrechtsG Krnt 1994 §38;KrankenanstaltenBetriebsG Krnt 1993 §2;KrankenanstaltenBetriebsG Krnt 1993 §27;KrankenanstaltenBetriebsG Krnt 1993 §3 Abs5 litn;KrankenanstaltenBetriebsG Krnt 1993 §30;KrankenanstaltenBetriebsG Krnt 1993 §39;KrankenanstaltenBetriebsG Krnt 1993 §4 Abs1;KrankenanstaltenBetriebsG Krnt 1993 §4 Abs2;Krankenanstalt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §18 Abs4;AVG §56;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, welcher Stelle ein behördlicher Abspruch zuzurechnen ist, kann nur auf der Grundlage des äußeren Tatbestandes beantwortet werden (Hinweis B 14.6.1995, 95/12/0142). Interne Vorgänge wie zB die Zuleitung des Erledigungsentwurfes durch den Referenten zur Genehmigung an den Behördenleit... mehr lesen...