RS Vwgh 1996/5/6 91/10/0060

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Veröffentlicht am 06.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4 idF 1982/199 ;
BeglaubigungsV 1925 §4;

Rechtssatz

Ist eine Beglaubigung durch die Kanzlei nach § 18 Abs 4 AVG idF BGBl 1982/199 nicht erforderlich, ist es irrelevant, daß die "Beglaubigung" entgegen der zwingenden Vorschrift des § 4 BeglaubigungsV nicht durch eine Unterschrift dokumentiert wurde, sondern bloß durch eine unleserliche Paraphe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1991100060.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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