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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4 idF 1982/199 ;Rechtssatz
Ist eine Beglaubigung durch die Kanzlei nach § 18 Abs 4 AVG idF BGBl 1982/199 nicht erforderlich, ist es irrelevant, daß die "Beglaubigung" entgegen der zwingenden Vorschrift des § 4 BeglaubigungsV nicht durch eine Unterschrift dokumentiert wurde, sondern bloß durch eine unleserliche Paraphe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1991100060.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.02.2010