RS Vwgh 1996/5/6 91/10/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1994/10/13 93/09/0302 2

Stammrechtssatz

Die Paraphe an sich stellt keine leserliche Unterschrift dar.

Schlagworte

Unterschrift des Genehmigenden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1991100009.X04

Im RIS seit

01.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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