Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/04/0182 E 10. Juni 1987 RS 1(hier: es war noch die Rechtslage vor der Novelle BGBl 1990/357 anzuwenden)Stammrechtssatz
Wird das Bescheidkonzept nach Herstellung der Reinschrift vernichtet und liegt daher kein Geschäftsstück vor, das die eigenhändig gesetzte Genehmigung des genehmigenden Organs aufweist, so liegt ein Nichtbescheid vor, der von der Berufungsbehörde als unzulässig zurückzuweisen ist (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029).
Schlagworte
Unterschrift des GenehmigendenBescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1991100009.X03Im RIS seit
01.02.2001Zuletzt aktualisiert am
03.02.2010