Mit der im Instanzenzug ergangenen als Bescheid bezeichneten und nunmehr angefochtenen Erledigung vom 7. Juli 1997 wies der Aufsichtrat der O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge die Berufung des Beschwerdeführers ab und bestätigte den Bescheid der Behörde erster Instanz, mit dem dem Beschwerdeführer die Versehrtenrente entzogen worden war. Diese als Bescheid bezeichnete Erledigung ist bescheidmäßig gegliedert und erfüllt auch sonst alle Voraussetzungen eines Bescheides mit Ausnahme ... mehr lesen...
Mit der im Instanzenzug ergangenen als Bescheid bezeichneten und nunmehr angefochtenen Erledigung vom 7. Juli 1997 wies der Aufsichtrat der O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge die Berufung der Beschwerdeführerin ab und bestätigte den Bescheid der Behörde erster Instanz, mit dem der Beschwerdeführerin die Versehrtenrente entzogen worden war. Diese als Bescheid bezeichnete Erledigung ist bescheidmäßig gegliedert und erfüllt auch sonst alle Voraussetzungen eines Bescheides mit Au... mehr lesen...
Mit der im Instanzenzug ergangenen als Bescheid bezeichneten und nunmehr angefochtenen Erledigung vom 15. Juli 1997 wies der Aufsichtrat der O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge die Berufung der Beschwerdeführerin ab und bestätigte den Bescheid der Behörde erster Instanz, mit dem der Beschwerdeführerin die Versehrtenrente entzogen worden war. Diese als Bescheid bezeichnete Erledigung ist bescheidmäßig gegliedert und erfüllt auch sonst alle Voraussetzungen eines Bescheides mit Ausna... mehr lesen...
Mit der im Instanzenzug ergangenen als Bescheid bezeichneten und nunmehr angefochtenen Erledigung vom 15. Juli 1997 wies der Aufsichtrat der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge die Berufung des Beschwerdeführers ab und bestätigte den Bescheid der Behörde erster Instanz, mit dem dem Beschwerdeführer die Versehrtenrente entzogen worden war. Diese als Bescheid bezeichnete Erledigung ist bescheidmäßig gegliedert und erfüllt auch sonst alle Voraussetzungen eines Bescheides mit Ausna... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/06/14 95/12/0116 2
(hier betreffend Unterschrift der Vorsitzenden des
Aufsichtsrats der OÖ Lehrerfürsorge Krankenfürsorge und
Unfallfürsorge) Stammrechtssatz § 18 Abs 4 AVG unterscheidet nicht zwischen monokratischen Behörden und Kollegialbehörden, sondern gilt für die Ausfertigung jeder schriftlichen Willensäußerun... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;LKUFG OÖ 1983 §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/06/14 95/12/0116 2 (hier betreffend Aufsichtsrat der OÖ Lehrerfürsorge, Krankenfürsorge und Unfallfürsorge) Stammrechtssatz § 18 Abs 4 AVG unterscheidet nicht zwischen monokratischen Behörden und Kollegialbehörden,... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;LKUFG OÖ 1983 §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/06/14 95/12/0116 2 (hier betreffend Aufsichtsrat der OÖ Lehrerfürsorge, Krankenfürsorge und Unfallfürsorge) Stammrechtssatz § 18 Abs 4 AVG unterscheidet nicht zwischen monokratischen Behörden und Kollegialbehörden,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/06/14 95/12/0116 2
(Hier: Unterschrift des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der OÖ
Lehrerfürsorge, Krankenfürsorge und Unfallfürsorge) Stammrechtssatz § 18 Abs 4 AVG unterscheidet nicht zwischen monokratischen Behörden und Kollegialbehörden, sondern gilt für die Ausfertigung jeder schriftlichen Willensäußerung einer ... mehr lesen...
Eine der wesentlichen Prozeßvoraussetzungen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über eine sogenannte Bescheidbeschwerde gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG ist das Vorliegen eines Bescheides. Hinsichtlich des Verfahrens gemäß §§ 6, 7 GEG vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß dafür zwar weder die Bestimmungen des AVG noch die der BAO anzuwenden sind, wohl aber die allgemeinen Grundsätze eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;BAO §96 Abs1;B-VG Art83 Abs2;GEG §6;GEG §7;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für das Verfahren gemäß § 6 GEG und § 7 GEG sind zwar nach stRsp des VwGH weder die Bestimmungen des AVG noch... mehr lesen...
1. Zum erstangefochtenen Bescheid: Mit Bauansuchen vom 5. Oktober 1993 beantragte die Beschwerdeführerin die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage, bestehend aus den Bauteilen IV und V, mit insgesamt 36 Wohneinheiten und 36 Tiefgaragen-Abstellplätzen auf dem Grundstück Nr. 362/1, KG S. Die Bauverhandlungsschrift sowie die Projektunterlagen wurden zu wesentlichen Bescheidbestandteilen erklärt. Die Erst- und Zweitmitbeteiligten erhoben in der Bauverhan... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §68 Abs1;BauO NÖ 1976 §106 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/05/0161
Rechtssatz: Auch der Umstand, daß der Name des Bürg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/05/0161
Rechtssatz: Das Erfordernis der leserlichen Beifügung des Namens des Genehmigenden wird nur durch eine solche Unterschrift wettgemacht, aus der bei objektiver Beurteilung der Name des Genehmigenden eindeutig entnommen werden kann. Es genügen somit... mehr lesen...
Mit Beschlüssen vom 27. Februar 1997, zu 1. Zl. 96/16/0277-5, und zu 2. Zl. 96/16/0278-5, stellte der Verwaltungsgerichtshof in den Beschwerdesachen der Beschwerdeführerinnen gegen die Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 22. Mai 1995, zu 1. Zl. GA 9-853/93, und zu 2. Zl. GA 9-853/1/93, betreffend Börsenumsatzsteuer und Rechtsgebühren die verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren ein. Die Beschwerdeführerinnen waren unter Fristsetzung vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/16/0167
Rechtssatz: Das Gegebensein eines minderen Grades des Versehens nach § 46 Abs 1 VwGG kann nicht damit begründet werden, daß der Hinweis die Mängelbehebung habe in einem in dreifacher Ausfertigung vorzulegenden Sch... mehr lesen...
Mit der angefochtenen Erledigung vom 15. Mai 1996 wurde der Einspruch des Beschwerdeführers vom 22. März 1994 gegen den Zahlungsauftrag der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland in Wien als Fernmeldebehörde erster Instanz vom 28. Feber 1994, verbunden mit dem Antrag auf Neuberechnung der Gesprächsgebühr der Fernmeldegebühren-Rechnung Feber 1994 für einen näher bezeichneten Fernsprechanschluß gemäß § 11 Abs. 3 und § 13 Abs. 8 der Fernmeldegebührenordn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 2 Stammrechtssatz Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens lehnte das Arbeitsamt Bau-Holz mit Erledigung vom 29. Jänner 1992, Zl. 6702 B/622605, einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung vom 15. Jänner 1992 für den Beschwerdeführer für die berufliche Tätigkeit als Baggerfahrer gemäß § 4 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ab. Die dagegen erhobene Berufung des Arbeitgebers wies die Behörde zweiter Instanz mit Bescheid vom 9. Juli 1992, Zl. IIc/670... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a;AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Ausfertigung mittels EDV
Unterschrift des Genehmigenden European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994090238.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 17. November 1995 wurde die an diese gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers unter Berufung auf § 52 Abs. 2 und 4 Fremdengesetz in Verbindung mit § 67c Abs. 4 AVG als unbegründet abgewiesen und festgestellt, daß zum Zeitpunkt der gegenständlichen Entscheidung die für die Fortsetzung der Anhaltung des Beschwerdeführers in Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorlägen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/02/0073 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/08 95/18/0919 1 Stammrechtssatz Bei leserlicher Beifügung des Namens des Genehmigenden ist die Lesbarkeit der Unterschrift nicht erforderlich. European Case Law Id... mehr lesen...
Die 1944 geborene Beschwerdeführerin steht als Amtsdirektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 11. September 1996 wurde die Beschwerdeführerin nach Auffassung der belangten Behörde mit Ablauf des 30. September 1996 in den Ruhestand versetzt. Diese Erledigung wurde im wesentlichen wie folgt begründet: Nach dem Ergebnis der chefärztlichen Beurteilung durch die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (= ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/26 96/17/0086 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein Bescheid vorliegt, ist ausschließlich nach OBJEKTIVEN Gesichtspunkten zu beurteilen, also danach, ob für jedermann erkennbar ist, daß es sich um einen Bescheid handelt und daher auch, welcher Behörde das betreffende Schriftstück zuzurechnen ist, unabhängig... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 7. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin als Eigentümerin des dreigeschoßigen Wohnhauses in L, R-Straße 29, Grundstück Nr. 682, KG X, u.a. unter Punkt 1. zu folgender Sicherungsmaßnahme verpflichtet: "Die Türen, die auf die hofseitigen Balkone führen, sind versperrt zu halten und durch geeignete Maßnahmen so abzusichern, daß ein unbeabsichtigtes Öffnen derselben nicht möglich ist. Weiters ist ein Anschlag anzubringen, ... mehr lesen...
Index: L10104 Stadtrecht Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;B-VG Art116 Abs3;B-VG Art117 Abs7;B-VG Art119 Abs2;Statut Linz 1980 §41 Abs6 litb;Statut Linz 1980 §48 Abs5;VVG §1;VVG §5;
Rechtssatz: Befindet sich auf dem
Kopf: eines erstinstanzlichen Bescheides, mit dem eine Zwangsstrafe gem § 5 VVG verhängt wird, die Angabe "Landeshauptstadt Linz Magistrat-... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 19. Oktober 1993 auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz abgewiesen. Die belangte Behörde ging dabei vom Vorliegen des Ausschließungsgrundes nach § 5 Abs. 1 AufG iVm § 10 Abs. 1 Z. 7 FrG aus. Dieser Sichtvermerksversagungsgrund liege dann vor, wenn sich der Sichtvermerkswerber nach Umgehung der Grenzkontrolle im Inland aufhalte. Sein in der Folge gestellter A... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §15 Abs2;AufG 1992 §5 Abs1;AVG §18 Abs2;AVG §18 Abs4;BMG §2 Abs2;
Rechtssatz: Entsprechend der Vollzugsklausel des § 15 Abs 2 AufenthaltsG 1992, nach welcher mit der Vollziehung des § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 der Bundesminister für Inneres betraut ist, läßt die Fertigungsklausel "für den Bundesminister" kein... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 9. September 1965 wurde den Beschwerdeführern gemäß §§ 26 ff der Salzburger Landbauordnung die Genehmigung zur Bebauung der ihnen gehörigen GP nn/2 unter anderem mit der Auflage erteilt, den nach dem Regulierungsplan der Marktgemeinde Tamsweg erforderlichen Straßengrund gemäß § 29 LBO kosten- und lastenfrei an die Marktgemeinde Tamsweg abzutreten und mit gutem Straßenbaumaterial auf das erforderliche Niveau zu bringen. Dieser Beschei... mehr lesen...
Index: L82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs4;LandbauO Slbg 1952 §29;VVG §1 Abs1;VVG §10 Abs2;VVG §10 Abs3;
Rechtssatz: Ist im
Spruch: eines Berufungsbescheides (einer im Instanzenzug ergangenen Vollstreckungsverfügung in einer Bausache) die Landesregierung genannt, in der Fertigungsklausel die Wortfolge "für den Landeshauptmann" angeführt, so ist bei Würdigung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit der als Bescheid bezeichneten, vom Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde vorgelegten Erledigung vom 20. September 1996 wurde seinem Antrag vom 12. Februar 1996 um Versetzung in den Ruhestand gemäß § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BDG 1979 keine Folge gegeben. Zur Begründung: wurde ausgeführt, dem zum Antrag des Beschwerdeführers eingeholten chefärztlichen Gutachten der Pensionsvers... mehr lesen...