RS Vwgh 1996/2/28 93/01/0259

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Veröffentlicht am 28.02.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/19 89/18/0079 2

Stammrechtssatz

Ein von der Kanzlei einer Beh ausgefertigtes Schriftstück bildet nur dann eine Amtshandlung, wenn ein entsprechendes Geschäftsstück, das eine gem § 18 Abs 4 AVG eigenhändig beigesetzte Genehmigung aufweist, besteht (Hinweis E 3.7.1979, 1478/78, VwSlg 9903 A/1978).

Schlagworte

Beglaubigung der Kanzlei Unterschrift Genehmigungsbefugnis Unterschrift des Genehmigenden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993010259.X02

Im RIS seit

29.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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