Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0287 B 30. September 1996
Rechtssatz: Bei der Anführung der bescheiderlassenden Behörde muß, jeweils klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommen, welche Behörde gehandelt hat. Es genügt nicht, daß die Behörde in Korrektur des äußeren Anscheines des jeweils angefochtenen Bes... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/12/0287 B 30. September 1996 Rechtssatz: Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Schlagworte Behördenbezeichnung Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Einhaltung der Formvorschr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 92/03/0237 3 Stammrechtssatz Fehlt die bescheiderlassende Behörde im Bescheid und ist sie dem Adressaten nicht erkennbar, so liegt ein Bescheid nicht vor (Hinweis: E 24.4.1986, 86/17/0072). Schlagworte Behördenbezeic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0287 B 30. September 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 92/03/0237 3 Stammrechtssatz Fehlt die bescheiderlassende Behörde im Bescheid und ist sie dem Adressaten nicht erkennbar, so liegt ein Bescheid nicht vor (Hinweis: E 24.4.1986, 86/17/0072). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0287 B 30. September 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/26 96/17/0086 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein Bescheid vorliegt, ist ausschließlich nach OBJEKTIVEN Gesichtspunkten zu beurteilen, also danach, ob für jedermann erkennbar ist, daß es sich um einen Bescheid hande... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art83 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0287 B 30. September 1996
Rechtssatz: Die Entscheidung der Frage, welcher Behörde eine Erledigung die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält zuzurechnen ist, darf in keinem Fall dem "Spürsinn" des durch den Bescheid betro... mehr lesen...
I. Mit Schreiben vom 6. September 1993 suchte die Beschwerdeführerin - unter Bezugnahme auf ein früheres Ansuchen vom 26. Juli 1993, welches zur Erteilung einer Bewilligung vom 28. Juli 1993 zur Entgegennahme einer Überweisung aus der Schweiz geführt hatte - um die "Bewilligung für den Verkauf von US-Dollar im Gegenwert von insgesamt öS 2,400.000,-- zur Deckung der Personalkosten für das zweite Halbjahr 1993 sowie der sonstigen Betriebsausgaben" an. In dem Schreiben wird dargestellt, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/03 Nationalbank40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;NBG 1984 §5;NBG 1984 §7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da § 5 NBG nur die Zeichnungsbefugnis und nicht die Frage betrifft, wie Erledigungen der Österreichischen Nationalbank ausgefertigt werden müssen, kann § 5 NBG nicht als lex specialis zu § 18 Abs 4 AVG angesehen werden. Die hoheitlichen Erledigungen der Österreichisc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0178 E 5. Juni 1985 RS 2 Stammrechtssatz Seit der Novelle 1982 (BGBl. Nr. 199/1982) ist gefordert, dass sich aus jeder Ausfertigung in leserlicher Form der Name des Genehmigenden ergeben muss; sollte daher die Unterschrift unleserlich sein, muss in anderer leserlicher Form dessen Name der Erledigung entnehmbar sein. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0245 B 29. Jänner 1988 RS 3 Stammrechtssatz Das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfertigung ist als wesentlicher Fehler anzusehen, der zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führt. Schlagworte Intimation Zurechnung von BescheidenUnterschrift des GenehmigendenUn... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 3. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, "daß der ohne baubehördliche Bewilligung auf der Liegenschaft EZ n1, KG X, Grundstück Nr. nn2/43, errichtete Zubau westlich an der Hausseite des bewilligten Bauvorhabens im Ausmaß von ca. 1,20 m mal 5,60 m bis 30. November 1994 abzubrechen ist." (Spruchpunkt I). In Spruchpunkt II dieses Bescheides wurde der Beschwerdeführerin an Verfahrenskosten ein Betrag von S 1.... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;GdO NÖ 1973 §37;
Rechtssatz: Nur der von einem nicht approbationsbefugten und auch nicht abstrakt zur Bescheiderlassung ermächtigten Organwalter unterschriebene Bescheid ist absolut nichtig. Besitzt hingegen ein Organwalter Approbationsbefugnis für eine Behörde für einen bestimmten B... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist aufgrund eines Vertrages aus dem Jahre 1988 seit 1991 Miteigentümer des Grundstückes Gp 331/2, KG Reith. Mit Schreiben vom 25. Jänner 1989 suchte er um die Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung einer zweiten Wohnung in dem sich auf der genannten Liegenschaft befindlichen Wohnhaus an. Die Bewilligung zur Errichtung dieses Einfamilienwohnhauses war der Mutter des Beschwerdeführers, die bis Ende 1988 grundbücherliche Alleineigentümerin war und nunmehrige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs1;ZustG §1;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Anfertigung einer Kopie anläßlich einer Akteneinsicht kann nicht die formelle Zustellung des Bescheides bewirken. Daran vermag auch der Hinweis, die Zustellung einer Kopie des Bescheides bewirke keine Rechtswidrigkeit, da die Unterschrift des Behördenvertreters auf dem Original eigenhändig beigesetzt sei, n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;ZustG §1;ZustG §7;
Rechtssatz: Eine wirksame Zustellung kann zwar durch Übermittlung einer Kopie des ursprünglichen Originals des Bescheides nach den zustellrechtlichen Vorschriften erfolgen. Ob die Zustellung einer solchen Ausfertigung eine Bescheiderlassung darstellt, hängt davon ab, ob die zugestellte Ausfertigung den Anforderungen des § 18 Abs 4 AVG entspric... mehr lesen...
Aufgrund des Antrages der erstmitbeteiligten Partei um Baubewilligung für die Errichtung eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Nr. n/9, KG Mauerbach, erteilte der Bürgermeister der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 22. Jänner 1992 unter Vorschreibung von insgesamt acht Auflagen die beantragte Baubewilligung. Die unter Punkt 1. und 2. erteilten Auflagen lauteten wie folgt: "1. Die im örtl. Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungs- u. Bebauungsplan) als Verkehrsfläche ausgewiesenen T... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;
Rechtssatz: Wurde im Gemeinderat nicht nur über den
Spruch: eines Berufungsbescheides abgestimmt, sondern auch über die Grundzüge der
Begründung: , dann ist der eine
Begründung: aufweisende Intimationsbescheid durch die Beschlußfassung im Gemeinderat gedeckt. Schlagworte Intimation Zurechnung von Bescheiden European C... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein öffentlicher Notar, begann im Jahr 1984 ein ihm gehörendes altes Bauernhaus umzubauen. Der Umbau war im April 1986 beendet, worauf die so geschaffenen Ferienwohnungen vermietet wurden. Im Jahr 1986 begann der Beschwerdeführer neben dem alten Bauernhaus ein weiteres Gebäude zu errichten. Auch die in diesem Gebäude geschaffenen Ferienwohnungen wurden nach dessen Fertigstellung im Juni 1988 vermietet. Der Beschwerdeführer erklärte ab dem Jahr 1986 aus der Ve... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;BAO §96;DSG 1978 §3 Z3;DSG 1978 §3 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/09 91/13/0204 7 Stammrechtssatz Enthalten Bescheidausfertigungen die Bezeichnung des Finanzamtes als der bescheiderlassenden Behörde, ist für den Bescheidadressaten klar erkennbar, von welcher Behörde die S... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde am 1. August 1994 der mit 29. Juli 1994 datierte "Ladungsbescheid" des Bürgermeisters einer burgenländischen Gemeinde zugestellt, demzufolge die Beschwerdeführerin ua im Zusammenhang mit Kommunalsteuer zu einem nach Datum und Uhrzeit näher bestimmten Zeitpunkt in das Gemeindeamt kommen oder einen mit der Sachlage vertrauten Vertreter entsenden sollte. Abschließend wurde darauf hingewiesen, daß die Beschwerdeführerin - falls die Ladung ohne Vorliegen eines ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;AVG §62;BAO §93;BAO §94;BAO §95;BAO §96;B-VG Art131 Abs1;KommStG 1993;LAO Bgld 1963 §73;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ob es sich bei e... mehr lesen...
Mit. der als Abgabenbescheid intendierten Erledigung des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 3. März 1993 wurde "Dr. Karl und Dr. Elisabeth F" gemäß "§ 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 in der derzeit geltenden Fassung, und der geltenden Wasserabgabenordnung der Gemeinde" für den Anschluß einer näher bezeichneten Liegenschaft an die Öffentliche Gemeindewasserleitung eine Wasseranschlußabgabe im Gesamtbetrag von S 49.519,80 vorgeschrieben. Mit der ebenf... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BAO §96;LAO NÖ 1977 §76;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321
Rechtssatz: § 18 Abs 4 AVG ist im Bereich des niederösterreichischen Landesabgabenverfahrens nicht anwendba... mehr lesen...
Auf Grund des Bauansuchens des Beschwerdeführers vom 22. Juli 1992 erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Partei mit Bescheid vom 30. September 1992 "die baubehördliche Bewilligung unter der verknüpfenden Bedingung der Vorlage eines dem Teilbebauungsplan "Unt. Kirchberg" entsprechenden Einreichplanes zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Einfriedung auf dem Grundstück in Neusiedl am See, Gst. Nr. n1/17, EZ n2, KG Neusiedl am See, nach Maßgabe der folgenden Baubeschreibung s... mehr lesen...
Der Zweitmitbeteiligte ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 1123 der Katastralgemeinde K. An dieses Grundstück grenzt im Südwesten das der Beschwerdeführerin gehörige Grundstück Nr. 1118. Mit Ansuchen vom 25. März 1980 beantragten die Rechtsvorgänger der zweitmitbeteiligten Partei die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Neubaues eines Wohnhauses laut angeschlossenem Einreichplan des Baumeisters V. vom 25. März 1980. Nach diesem Plan soll das Bauvorhaben 3 m von de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/22 92/05/0323 1 Stammrechtssatz Die Funktionsbezeichnung (hier: "Der Bürgermeister") vermag die in § 18 Abs 4 AVG obligatorisch vorgesehene leserliche Beifügung des Namens des die Erledigung Genehmigenden nicht zu ersetzen, weshalb es nicht entscheidend sein kann, daß für die Partei allenfalls die Möglichk... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;BauO Bgld 1969 §104 Abs3;BauO Bgld 1969 §93 Abs4;BauRallg;
Rechtssatz: Ein Genehmigungsvermerk auf dem Auswec... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 26. April 1990 untersagte der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz gemäß § 3 Abs. 1 der Grazer Baumschutzverordnung 1990, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr. 7/1990, Seite 1 (im folgenden: Grazer BaumSchV 1990), die vom Beschwerdeführer beabsichtigte Entfernung von sechs Bäumen auf dem Grundstück Nr. 290/1, EZ 1267, KG Z, teilweise. Nach der Begründung: dieses Bescheides habe der Beschwerdeführer sein Ansuchen am 21. März 1990 eingebracht. Dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
1.1. Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 28. November 1990 wies die Tiroler Landesregierung einen Antrag des Beschwerdeführers auf naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligung von Verboten nach § 6 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 lit. b des Tiroler Naturschutzgesetzes ab. 1.2. Gegen diese Erledigung wendet sich die vorliegende Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof, in der Rechtswidrigkeit des Inhaltes sowie Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gelt... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 13. Juni 1990 legte der Stadtmagistrat Innsbruck dem Beschwerdeführer die Außerachtlassung eines rechtskräftigen naturschutzbehördlichen Entfernungsauftrages als Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs. 3 lit. b in Verbindung mit § 16 Abs. 1 des Tiroler Naturschutzgesetzes zur Last und verhängte eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen) sowie eine primäre Freiheitsstrafe von drei Tagen. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. 1.2.... mehr lesen...