RS Vwgh 1996/3/21 95/18/1160

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Veröffentlicht am 21.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/08 95/18/0919 1

Stammrechtssatz

Bei leserlicher Beifügung des Namens des Genehmigenden ist die Lesbarkeit der Unterschrift nicht erforderlich.

Schlagworte

Unterschrift

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995181160.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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