Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 4 Stammrechtssatz Bei der Anführung der bescheiderlassenden Behörde muß, jeweils klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommen, welche Behörde gehandelt hat. Es genügt nicht, daß die Behörde in Korrektur des äußeren Anscheines des jeweils angefochtenen Bescheides aus dem rechtli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art83 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 3 Stammrechtssatz Die Entscheidung der Frage, welcher Behörde eine Erledigung die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält zuzurechnen ist, darf in keinem Fall dem "Spürsinn" des durch den Bescheid betroffenen Adressaten überl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/26 96/17/0086 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein Bescheid vorliegt, ist ausschließlich nach OBJEKTIVEN Gesichtspunkten zu beurteilen, also danach, ob für jedermann erkennbar ist, daß es sich um einen Bescheid handelt und daher auch, welcher Behörde das betreffende Schriftstück zuzurechnen ist, unabhängig... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid sowie dem von der Beschwerdeführerin vorgelegten Berufungsbescheid vom 21. Oktober 1996 ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Ansuchen vom 11. Juni 1991 hat die Beschwerdeführerin um die nachträgliche Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Gartencenters sowie die Aufstellung von Hochregallagern beim bestehenden Baufachmarkt auf den Grundstücken Nr. 5992/2, 6001 bis 6005 sowie 6020/2, alle KG R, angesucht. Mit Eingabe v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997060026.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde u. a. dem Antrag der Beschwerdeführer auf Zuerkennung der Todesfallbeihilfe nach ihrem Sohn, einem am 9. Juli 1993 verstorbenen Mitglied der Ärztekammer für Tirol, keine Folge gegeben; dies mit der Begründung: , daß die in Rede stehende Fondsleistung der mitbeteiligten Partei zuerkannt worden sei. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 19. Juni 1996, B 2150/95, die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde g... mehr lesen...
Index: L94057 Ärztekammer Tirol40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §52 Abs1;AVG §18 Abs4;AVG §56;GO Beschwerdeausschuß ÄrzteK Tir §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/19 96/11/0071 1 Stammrechtssatz Wurde die Ausfertigung von Beschlüssen des Beschwerdeausschusses der Ärztekammer für Tirol vom Vorsitzenden und vom Schriftführer, welche hiezu gemäß §... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Truppenübungsplatz X im Bereich des Korpskommandos I. Mit der als Bescheid bezeichneten, vom Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde vorgelegten Erledigung vom 25. Juni 1996 wurde seinem Antrag vom 4. September 1995 um Versetzung in den Ruhestand gemäß § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BDG 1979 keine Folge gegeben. Zur Begründung: wurde ausgeführt, der Beschwer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Stadt X (die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 16. November 1994, Zl. 93/12/0305, zu entnehmen). Mit der angefochtenen Erledigung, die als Bescheid bezeichnet ist und bescheidmäßig gegliedert ist, hat die belangte Behörde einer Berufung des Beschwerdeführers gegen eine näher bezeichnete Erledigung des Magistrates der Stadt X vom 2. November 1995 gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 2 Stammrechtssatz Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 4 Stammrechtssatz Bei der Anführung der bescheiderlassenden Behörde muß, jeweils klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommen, welche Behörde gehandelt hat. Es genügt nicht, daß die Behörde in Korrektur des äußeren Anscheines des jeweils angefochtenen Bescheides aus dem rechtli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art83 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 3 Stammrechtssatz Die Entscheidung der Frage, welcher Behörde eine Erledigung die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält zuzurechnen ist, darf in keinem Fall dem "Spürsinn" des durch den Bescheid betroffenen Adressaten überl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/12/18 96/12/0006 2 Stammrechtssatz Die in einer Erledigung neben der - unleserlichen - Paraphe aufscheinenden Funktionsbezeichnung vermag die in § 18 Abs 4 AVG obligatorisch vorgesehene leserliche Beifügung des Namens des die Erledigung Genehmigenden nicht zu ers... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 1995, Zl. 93/18/0087, hingewiesen. Mit diesem wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 1993, mit dem der Beschwerdeführer wegen insgesamt 31 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes und 20 Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes, die der Beschwerdeführer in den Monaten Juni und Juli 1990 begangen habe, bestraft worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die belangte Behörde behob auf Grund der Vorstellung der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 17. März 1994, Zl. R/1-V-93110/00, einen Bescheid der Berufungsbehörde, weil durch den berufungsgegenständlichen Bescheid des Bürgermeisters die Formvorschriften des § 18 Abs. 4 AVG nicht eingehalten worden waren. Das Verfahren über die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobene Be... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;GdO NÖ 1973 §61 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995050323.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/02 Ämter der Landesregierungen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AdLRegOrgG 1925;AVG §18 Abs4;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/20 90/19/0492 1 Stammrechtssatz Wie der VwGH wiederholt ausgesprochen hat, sagt die Kopfbezeichnung eines Bescheides "Amt der Steiermärkischen Landesregierung" nichts darüber aus, ob der Bescheid von der Landesregierung oder vom Landeshauptmann ausgeht, da d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Juni 1994 schrieb das Amt der Steiermärkischen Landesregierung dem Beschwerdeführer, einem Rechtsanwalt, gemäß § 36 Abs. 1 Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992, den Interessentenbeitrag für das Jahr 1993 in der Höhe von S 450,-- vor. Dieser Bescheid ist gefertigt wie folgt: "Für das Amt der Steiermärkischen Landesregierung: Der Abteilungsvorstand: (Namenszug K...) i.A. (Mag. S... K...)" In der dagegen erhobenen Berufung brachte der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;BAO §96;LAO Stmk 1963 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ob bei der Unterfertigung des Bescheides die Wendung "iA" anstelle von "iV" verwendet wurde, ist für die Bescheidqualität ohne Relevanz. Der Zusatz läßt nach außen bloß erkennen, daß nicht der Abteilungsvorstand selbst den Bescheid ge... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL74006 Fremdenverkehr Tourismus Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BAO §96;LAO Stmk 1963 §73 Abs1;TourismusG Stmk 1992 §36 Abs1;
Rechtssatz: Wer zur Genehmigung (Approbation) eines Bescheides berufen ist - wer also zB die Unterschrift auf der Urschrift zu leisten hat -, ergibt sich aus den Organisationsvorschr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in Bestätigung des Bescheides des Verwaltungsausschusses der Ärztekammer für Tirol vom 11. Mai 1995 aus, daß dem Antrag des Beschwerdeführers vom 19. Jänner 1994 auf Aufnahme als Mitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol nicht stattgegeben werde. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 4. März 1996, B 668/96, die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und diese gemäß Art. 144 Ab... mehr lesen...
Index: L94057 Ärztekammer Tirol40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §52 Abs1;AVG §18 Abs4;AVG §56;GO Beschwerdeausschuß ÄrzteK Tir §9 Abs1;
Rechtssatz: Wurde die Ausfertigung von Beschlüssen des Beschwerdeausschusses der Ärztekammer für Tirol vom Vorsitzenden und vom Schriftführer, welche hiezu gemäß § 9 Abs 1 GO des Beschwerdeausschusses der Ärztekammer für Tirol beru... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Primarius in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Waidhofen/Ybbs. Die als Bescheid bezeichnete angefochtene Erledigung ist bescheidmäßig gegliedert und weist folgenden Spruch: auf: "Der Stadtsenat der Statutarstadt Waidhofen/Ybbs als die nach § 73 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, BGBl. Nr. 51/1991, zuständige Oberbehörde weist auf Grund seines Beschlusses vom 25. September 1995 Ihren Antrag vom 27.09.1991 auf Nachzahlun... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der vorgelegten angefochtenen Erledigung vom 10. Oktober 1996 geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Oberkontrollorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle war das Fernmeldebauamt n Wien. Mit der als Bescheid bezeichneten vorgelegten Erledigung vom 10. Oktober 1996 wurde die Beschwerdeführerin von Amts wegen gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 mit Ablauf des 31. Oktober 1996 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Leiter der chirurgischen Abteilung des Krankenhauses Wiener Neustadt in einem öffentlich-rechtllichen Dienstverhältnis zur Stadt Wiener Neustadt. Die als Bescheid bezeichnete angefochtene Erledigung ist bescheidmäßig gegliedert und weist folgenden Spruch: auf: "Zufolge Beschlusses des Stadtsenates vom 11. Dezember 1995 wird Ihr Devolutionsantrag auf Nachzahlung von Anteilen der BVA- und VAE-Sondergebühren für die Zeit vom 1. September 1991 bis 31. Augus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Primarius i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wr. Neustadt. Die als Bescheid bezeichnete angefochtene Erledigung ist bescheidmäßig gegliedert und weist folgenden Spruch: auf: "Zufolge Beschlusses des Stadtsenates vom 11. Dezember 1995 wird Ihr Devolutionsantrag auf Nachzahlung von Anteilen der BVA- und VAE-Sondergebühren für die Zeit vom 1. September 1991 bis 31. Juli 1994 ABGEWIESEN. Rechtsgrundlage: Art. II ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Primarius in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Waidhofen/Ybbs. Die als Bescheid bezeichnete angefochtene Erledigung ist bescheidmäßig gegliedert und weist folgenden Spruch: auf: "Der Stadtsenat der Statutarstadt Waidhofen/Ybbs als die nach § 73 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, BGBl. Nr. 51/1991, zuständige Oberbehörde weist auf Grund seines Beschlusses vom 20. November 1995 Ihren Antrag vom 27.09.1994 auf Nachzahlung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Primarius i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wr. Neustadt. Die als Bescheid bezeichnete angefochtene Erledigung ist bescheidmäßig gegliedert und weist folgenden Spruch: auf: "Zufolge Beschlusses des Stadtsenates vom 11. Dezember 1995 wird Ihr Devolutionsantrag auf Nachzahlung von Anteilen der BVA- und VAE-Sondergebühren für die Zeit vom 1. September 1991 bis 31. Dezember 1993 ABGEWIESEN. Rechtsgrundlage: Art. I... mehr lesen...
Rechtssatz: Die in einer Erledigung neben der - unleserlichen - Paraphe aufscheinenden Funktionsbezeichnung vermag die in § 18 Abs 4 AVG obligatorisch vorgesehene leserliche Beifügung des Namens des die Erledigung Genehmigenden nicht zu ersetzen. Es kann daher nicht entscheidend sein, daß für den Bescheidadressaten allenfalls die Möglichkeit bestanden hätte, mit Hilfe der in der Erledigung erwähnten Bezeichnung der Funktion des Genehmigenden dessen Namen zu ermitteln (Hinweis E 18.12.1987,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 2 Stammrechtssatz Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. ... mehr lesen...