Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2014;VwGG §38 Abs4;VwGG §47 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/04/0068 B 12. September 2016 RS 1 Stammrechtssatz Ein Kostenersatz im Fall der Identität des Rechtsträgers, dem der Kostenersatz aufzuerlegen wäre, mit jenem Rechtsträger, dem er zuzusprechen wäre, kommt nicht in Betracht (Hinweis E vom 16. Dezember 2015, Ra 2014/04/0045, mwN). ... mehr lesen...
1 Die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde brachte am 11. Jänner 2018 vorliegenden Fristsetzungsantrag ein. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde durch § 18 VwGVG ausdrücklich Parteistellung eingeräumt und damit kommt ihr als Partei dieses Verfahrens auch das Recht zur Einbringung eines Fristsetzungsantrages iSd Art. 133 Abs 7 B-VG zu (vgl. VwGH 6.4.2016, Fr 2015/03/0011). 2 Das Verwaltungsgericht hat das Erkennt... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 10. Oktober 2017 begehrte die Antragstellerin, dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre Beschwerde vom 26. März 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 2015 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Sie verband mit dem Fristsetzungsantrag ein Begehren auf Zuspruch von Kosten. 2 Der Verwaltungsgerichtshof trug mit verfahrensleitender Anordnung vom 21. Dezember 2017 dem Verwaltungsgericht auf, die Entsc... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschluss vom 6. Juni 2018, Zl. L508 2152523-1/7E, erlassen und diesen samt Hinweis auf die Zustellung desselben an den Rechtsvertreter des Antragstellers im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs dem Verwaltungsgerichtshof gemeinsam mit dem am 23. Mai 2018 eingebrachten Fristsetzungsantrag vorgelegt. 2 Da das Bundesverwaltungsgericht seiner Entscheidungspflicht somit nachgekommen ist, war der Fristsetzungsantrag gemäß § 38 Abs. 4 erste... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 18. April 2018 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 26. Juli 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 2017 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. 2 Das Verwaltungsgericht hat in der Folge zunächst das Erkenntnis vom 30. Mai 2018, I406 2166279-1/9E, erlassen und im Anschluss daran den Fristsetzungsantrag samt einer Ausfertigung der Entscheidung und d... mehr lesen...
1 Dem Bundesfinanzgericht wurde mit dem am 8. November 2017 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Oktober 2017, Fr 2017/13/0006-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 2 Das Bundesfinanzgericht ist diesem Auftrag nicht nachgekommen, weshalb ihm mit Erkenntnis gemäß § 42a VwGG die Nachholung des Erkenntnisses oder Beschlusses innerhalb einer vom Verwaltungsgerichtshof festzusetzende... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 21. März 2018 wurde vom Antragsteller am 28. Mai 2018 in der vom Bundesverwaltungsgericht durchgeführten Verhandlung zurückgezogen. Die darüber angefertigte Niederschrift wurde dem Verwaltungsgerichtshof am 29. Mai 2018 vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentlicher Sit... mehr lesen...
1 Die Antragstellerin brachte am 3. Mai 2018 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein und begehrte wegen Ablauf der Entscheidungsfrist die Setzung einer Frist in einer näher bezeichneten Asylangelegenheit. Begründend führte sie aus, dass bislang nicht über ihre dem Bundesverwaltungsgericht spätestens am 5. Februar 2016 vorgelegte Beschwerde entschieden worden sei. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag am 18. Mai 2018 unter einem mit der Entsch... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 28. März 2018, VWG-171/053/9781/2015-10, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Gemäß § 47 Abs. 5 VwGG ist der dem Antragsteller zu leistende Aufwandersatz von jenem Rechtsträger zu tragen, in dessen Namen die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verwaltungsverfahren ge... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) jeweils vom 5. Jänner 2018 wurden die Anträge der Antragsteller, beide Staatsangehörige Georgiens, auf Erteilung eines Aufenthaltstitel aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 56 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) abgewiesen. Weiters wurden gemäß § 10 Abs. 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG Rückkehrentscheidungen gemäß § 52 Abs. 3 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) erlassen sowie gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, ... mehr lesen...
1 Am 6. September 2017 langte die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 7. August 2017, mit dem unter anderem der Beschwerde gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) die aufschiebende Wirkung aberkannt worden war, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. 2 Mit Fristsetzungsantrag vom 25. Jänner 2018 brachte der Antragsteller vor, die Entscheidungsfrist des § 18 Abs. 5 BFA-VG sei abgelaufen. Er beantragte, d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: BFA-VG 2014 §18 Abs5 idF 2017/I/145;VwGG §33 Abs1;VwGG §38 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Entscheidung des BVwG in der Hauptsache, also der Abweisung der Beschwerde des Antragstellers gegen die erstinstanzliche Entscheidung, ist das Rechtsschutzinteresse am vorliegenden Fristsetzungsantrag, mit de... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 14. März 2018, Zl. I415 1416250-3/13E, erlassen und - zusammen mit dem vom Antragsteller eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 12. Dezember 2017 - eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG sinngemäß auch auf solche Anträg... mehr lesen...
1. Der Antragsteller hat bereits mit Fristsetzungsantrag vom 14. August 2017 begehrt, dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 14. Dezember 2016, vorgelegt am 11. Jänner 2017, gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 11. November 2016 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16. August 2017 die Aussetzung des Beschwerdeverfahrens gemäß § 17 VwGVG in Verbindung mit § 38 AVG bis zur rechtskräft... mehr lesen...
1 Der Antragsteller brachte am 29. März 2018 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein und begehrte wegen Ablauf der Entscheidungsfrist die Setzung einer Frist in einer näher bezeichneten Asylangelegenheit. Begründend führte er aus, dass bislang nicht über seine dem Bundesverwaltungsgericht am 28. November 2016 vorgelegte Beschwerde entschieden worden sei. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag am 11. April 2018 unter einem mit dem am 5. April 2... mehr lesen...
1 Der am 10. Oktober 2017 beim Verwaltungsgericht Wien eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 30. November 2017 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (u.a.) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, dass der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §38 Abs4;VwGG §58 Abs1;VwGG §58 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Fr 2017/10/0011 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2017/03/0010 B 12. Jänner 2018 RS 1 Stammrechtssatz § 58 Abs. 2 VwGG ist um jene Fälle teleologisch zu reduzieren, in denen der nachträgliche Wegfall des Rechtsschutzin... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht wurde mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. September 2017, Fr 2017/12/0023-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. Diese Frist wurde mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Dezember 2017, Fr 2017/12/0023-4, um drei Monate verlängert. 2 Das Verwaltungsgericht ist diesem Auftrag nicht nachgekommen. Gemäß § 42a VwGG wa... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 19. Juni 2017 sprach der Stadtschulrat für Wien über den Antrag der Antragstellerin vom 29. März 2017 ab. Die dagegen erhobene und am 22. Juni 2017 zur Post gegebene Beschwerde der Antragstellerin legte die Behörde mit Schreiben vom 10. Juli 2017 dem Verwaltungsgericht Wien vor, wo sie am 11. Juli 2017 einlangte. 2 Mit dem am 2. Jänner 2018 beim Verwaltungsgericht Wien eingelangten Schriftsatz stellte die Antragstellerin einen Fristsetzungsantrag wegen Ver... mehr lesen...
1 Die Antragstellerin erhob mit Schriftsatz vom 30. März 2017 Beschwerde gegen den Bescheid der Österreichischen Botschaft Islamabad vom 7. März 2017, über welche die Behörde zunächst mit Beschwerdevorentscheidung vom 11. Mai 2017 abweisend entschied und in Ansehung derer die Antragstellerin am 16. Mai 2017 einen Vorlageantrag stellte. Der Vorlageantrag langte gemeinsam mit der Beschwerde am 8. Juni 2017 beim Bundesverwaltungsgericht ein. 2 Mit Schriftsatz vom 15. Jänner 201... mehr lesen...
1 Der Antragsteller ist laut Vorlagebericht des Verwaltungsgerichtes Wien vom 1. März 2018 der an ihn ergangenen Aufforderung des Verwaltungsgerichtes Wien, den Mangel der fehlenden Abfassung und Einbringung des Fristsetzungsantrages durch einen Rechtsanwalt zu beheben, nicht fristgerecht nachgekommen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG sind auf Fristsetzungsanträge die §§ 33 Abs. 1 und 34 Abs. 1, 2 und 3 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach § 34 Abs. 2 VwGG gilt die Versäumung der Mängelb... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 9. Februar 2018, W154 2131687-1/19E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG. Dabei war zu berücksichtigen, dass der Antragsteller, der einen allgemeinen Antrag auf Zuerkennung von Aufwandersatz gestellt hat, mit seinem Fristsetzungsantrag im Ergebnis ... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschluss vom 28. Februar 2018, Zl. W263 2143545-2/14E, gefasst und - zusammen mit dem vom Antragsteller eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 11. Jänner 2018 - eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG sinngemäß auch auf solche Anträge... mehr lesen...
Dem vom Antragsteller in der gegenständlichen Angelegenheit im Jänner 2018 eingebrachten Fristsetzungsantrag entsprach das Bundesverwaltungsgericht, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 28. Februar 2018, W154 2148529-1/17E, - der vom Antragsteller erhobenen Schubhaftbeschwerde stattgebend - entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof gemeinsam mit der genannten Entscheidung und dem diesbezüglichen Zus... mehr lesen...
1 Der am 12. Februar 2018 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Fristsetzungsantrag wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 20. Februar 2018 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge die Bestimmung des § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Daher war der Fristsetzungsantrag infolge Antragszurückziehung mit Beschluss als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen. 3 Dieser Beschluss war vom Verwaltungsgerichtshof zu... mehr lesen...
1 Der am 12. Februar 2018 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Fristsetzungsantrag wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 20. Februar 2018 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge die Bestimmung des § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Daher war der Fristsetzungsantrag infolge Antragszurückziehung mit Beschluss als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen. 3 Dieser Beschluss war vom Verwaltungsgerichtshof zu... mehr lesen...
1 Der am 12. Februar 2018 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Fristsetzungsantrag wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 20. Februar 2018 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge die Bestimmung des § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Daher war der Fristsetzungsantrag infolge Antragszurückziehung mit Beschluss als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen. 3 Dieser Beschluss war vom Verwaltungsgerichtshof zu... mehr lesen...
1 Der am 12. Februar 2018 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Fristsetzungsantrag wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 20. Februar 2018 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge die Bestimmung des § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Daher war der Fristsetzungsantrag infolge Antragszurückziehung mit Beschluss als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen. 3 Dieser Beschluss war vom Verwaltungsgerichtshof zu... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschluss vom 24. Jänner 2018, Zl. W199 2138025-1/15E, erlassen und eine Abschrift desselben sowie den Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Beschluss vom 22. November 2017, Fr 2017/19/0067, näher mit der am 1. November 2017 in Kraft getretenen Bestimmung des § 21 Abs. 2b BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) auseinandergesetzt. Gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz und Abs. 9 VwGG wird d... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 27. November 2017, Zl. W158 2132594-1/14/E, erlassen und eine Abschrift desselben sowie den Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Beschluss vom 22. November 2017, Fr 2017/19/0067, näher mit der am 1. November 2017 in Kraft getretenen Bestimmung des § 21 Abs. 2b BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) auseinandergesetzt. Gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz und Abs. 9 VwGG wi... mehr lesen...