1 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit den am 3. Dezember 2019 mündlich verkündeten Entscheidungen - infolge jeweils nicht eingeschränkter Beschwerdestattgebung hinreichend erkennbar vollständig - über die Beschwerden der antragstellenden Parteien abgesprochen und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift der die mündliche Verkündung protokollierenden - (u.a.) zu den Zlen. W150 2196712-1/20Z und W150 2196720-1/18Z angefertigten - Niederschrift vorgelegt. 2 Die Verfahren über d... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat die Erkenntnisse vom 12. November 2019, Zlen. W229 2203289-1/11E und W229 2203290- 1/11E, erlassen und Abschriften dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Verfahren über die Fristsetzungsanträge waren gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. 3 Die Zuerkennung von zwei Aufwandersätzen gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG iVm der Verordnung BGBl. II Nr. 518/2013. Wien, am 13. Dezember 2019 ... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 22. Juli 2019 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 18. Jänner 2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 8. November 2018 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. 2 Das Bundesverwaltungsgericht fällte am 12. November 2019 das Erkenntnis und legte (erst) im Anschluss den Fristsetzungsantrag mit einer Abschrift der Entscheidung und mit dem Zustellnachweis dem Verwal... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 20. November 2019, L525 2165033-1/18E, erlassen und eine Abschrift dieses Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher infolge Nachholung der versäumten Entscheidung gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 58 Abs. 2 und § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Ve... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 14. November 2019, Zl. L512 2160679- 1/32E, hat das Bundesverwaltungsgericht das versäumte Erkenntnis innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren eingeräumten Frist nachgeholt und eine Abschrift desselben samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf §... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 30. Oktober 2019, Zl. W225 2162796-1/28E, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift dieses Erkenntnisses samt Zustellnachweis vorgelegt. 2 Damit hat das Verwaltungsgericht die Erlassung der bislang versäumten Entscheidung nachgeholt. 3 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 4 Die Entscheidung über den Aufwandersatz beruht auf den §§ 47 ff, insbesonde... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht Wien wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. Mai 2019, Fr 2019/12/0018-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. 2 Dem Fristerstreckungsantrag des Verwaltungsgerichts Wien vom 24. Juli 2019 wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juli 2019, Fr 2019/12/0018-4, stattgegeben u... mehr lesen...
1 Mit Spruchpunkt VIII. des Bescheides vom 26. Februar 2019 erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einer Beschwerde gegen die Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 BFA-VG die aufschiebende Wirkung ab. 2 Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt, wo sie am 28. März 2019 einlangte. Mit Schriftsatz vom 5. April 2019 stellte das Bundesamt für... mehr lesen...
1 Dem Fristsetzungsantrag des Finanzamtes liegt eine Beschwerde der X GmbH zugrunde, die von der mit Zustellvollmacht ausgestatteten L GmbH steuerlich vertreten wird. Im Beschwerdeverfahren tritt auch die K GmbH als steuerlicher Vertreter auf, die jedoch über keine Zustellvollmacht verfügt. 2 Mit Haftungsbescheiden vom 19. August 2015 zog das Finanzamt die X GmbH zur Haftung für Kapitalertragsteuer für die Jahre 2003 bis 2007 heran; diese Bescheide stellte es der zustellbevoll... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §262 Abs1VwGG §38 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 262 Abs. 1 BAO ist - von den in Abs. 2 normierten, hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - über Bescheidbeschwerden mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid abzusprechen. Ist die Beschwerdevorentscheidung noch nicht erlassen, besteht auch keine Entscheidung... mehr lesen...
1 Der Antragsteller, ein nigerianischer Staatsangehöriger, brachte mit Schriftsatz vom 10. Juli 2019 gemäß § 38 VwGG den gegenständlichen Fristsetzungsantrag ein. Darin verwies er auf seinen Antrag auf Ausstellung eines Visums der Kategorie D, der mit Bescheid der Österreichischen Botschaft Abuja vom 10. Juli 2017 abgewiesen worden sei. Dagegen habe er mit Schriftsatz vom 31. Juli 2017 Beschwerde erhoben, über die das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden habe. Die sechs... mehr lesen...
1 Die Antragstellerin, eine nigerianische Staatsangehörige, brachte mit Schriftsatz vom 10. Juli 2019 gemäß § 38 VwGG den gegenständlichen Fristsetzungsantrag ein. Darin verwies sie auf ihren Antrag auf Ausstellung eines Visums der Kategorie D, der mit Bescheid der Österreichischen Botschaft Abuja vom 10. Juli 2017 abgewiesen worden sei. Dagegen habe sie mit Schriftsatz vom 31. Juli 2017 Beschwerde erhoben, über die das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden habe. Die sec... mehr lesen...
1 Das Bundesfinanzgericht hat das Erkenntnis vom 6. September 2019, Zl. RV/7101646/2018, erlassen und eine Abschrift zusammen mit dem Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. 2 Der begehrte Ersatz von Schriftsatzaufwand war dem Antragsteller nicht zuzusprechen, weil er als Rechtsanwalt in eigener Sache eingeschritten ist (vgl. VwGH 9.7.2015, Fr 2015/08/0008, mwN)... mehr lesen...
1 1. Dem von der antragstellenden Bezirkshauptmannschaft in dieser Angelegenheit eingebrachten Fristsetzungsantrag entsprach das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich innerhalb der vom Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 17. Juli 2019 gesetzten Frist mit Erlassung des Erkenntnisses vom 4. Oktober 2019, LVwG-S- 873/007-2015: Das Landesverwaltungsgericht hat mit diesem Erkenntnis die von der dortigen Partei erhobene Beschwerde vom 9. März 2015 gegen die von der antragstelle... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4VwGG §42aVwGG §56 Abs1VwRallg
Rechtssatz: § 56 Abs. 1 2. Satz VwGG betreffend die Reduktion des zu ersetzenden Schriftsatzaufwandes um die Hälfte ist anzuwenden, wenn das Verfahren wegen Nachholung der versäumten Entscheidung eingestellt wird. Darauf, ob das Verwaltungsgericht die nach § 38 Abs. 4 VwGG gesetzte Frist überschritte... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom 21. Oktober 2019 das Erkenntnis Zl. I409 2100847-2/57Z verkündet und eine Kopie der Niederschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Der Spruch: über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG, insbesondere auf § 56 Abs. 1, iVm der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Dabei war § 56 Abs. 1 2. Satz VwGG betref... mehr lesen...
Dem Fristsetzungsantrag vom 3. Oktober 2019 wurde vom Bundesverwaltungsgericht durch Erlassung des Erkenntnisses vom 15. Oktober 2019, W168 2151581-2/4E, entsprochen. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis samt Zustellnachweis mit Bericht vom 24. Oktober 2019 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht Wien hat dem vom Antragsteller gestellten Fristsetzungsantrag vom 11. Februar 2019 entsprochen, indem es über die Beschwerde des Antragstellers mit Beschluss vom 28. Februar 2019, VGW-042/030/14904/2017/E-3, entschieden hat. Eine Kopie des Beschlusses wurde dem Verwaltungsgerichtshof mit Schreiben vom 25. Juli 2019 bzw. vom 2. September 2019 samt Zustellnachweis vorgelegt. 2 Durch die genannte Entscheidung (nach Einbringung des Fristsetzungsantrages be... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht Wien hat dem vom Antragsteller gestellten Fristsetzungsantrag vom 11. Februar 2019 entsprochen, indem es über die Beschwerde des Antragstellers mit Beschluss vom 28. Februar 2019, VGW-042/030/14907/2017/E-3, entschieden hat. Eine Kopie des Beschlusses wurde dem Verwaltungsgerichtshof mit Schreiben vom 25. Juli 2019 bzw. vom 2. September 2019 samt Zustellnachweis vorgelegt. 2 Durch die genannte Entscheidung (nach Einbringung des Fristsetzungsantrages be... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die bei ihm am 23. Juli 2018 eingelangte Beschwerde des Antragstellers mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 11. Oktober 2019, Zl. L514 2201500-1/17Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. etwa VwGH 25.7... mehr lesen...
Dem Fristsetzungsantrag vom 9. September 2019 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es über die von der Erstantragstellerin und dem Zweitantragsteller gegen ihre Überstellungen nach Kroatien erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 20. September 2019, W102 2144620-1/12E, W102 2144619-1/12E, entschied. Damit wurden die Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis samt Zustellnachweisen... mehr lesen...
1 Der am 2. August 2019 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) postalisch eingebrachte Fristsetzungsantrag (irrtümlich bezeichnet als "Säumnisbeschwerde") wurde mit Verfügung vom 5. August 2019 zur Verbesserung zurückgestellt. Eine Verbesserung erfolgte innerhalb der vom BVwG gesetzten Frist nicht, weshalb der Fristsetzungsantrag gemäß § 30a Abs. 2 in Verbindung mit § 30a Abs. 8 VwGG als zurückgezogen gilt. Dass der Rechtsvertreter der Antragstellerin den Fristsetzungsantrag in der ... mehr lesen...
1 Der am 2. August 2019 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) postalisch eingebrachte Fristsetzungsantrag (irrtümlich bezeichnet als "Säumnisbeschwerde") wurde mit Verfügung vom 5. August 2019 zur Verbesserung zurückgestellt. Eine Verbesserung erfolgte innerhalb der vom BVwG gesetzten Frist nicht, weshalb der Fristsetzungsantrag gemäß § 30a Abs. 2 in Verbindung mit § 30a Abs. 8 VwGG als zurückgezogen gilt. Dass der Rechtsvertreter des Antragstellers den Fristsetzungsantrag in der m... mehr lesen...
Dem Fristsetzungsantrag des Antragstellers vom 2. September 2019 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache mit den Erkenntnissen vom 18. September 2019, W197 2211337-2/7E, und vom 2. Oktober 2019, I406 2211337-1/13E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof ebenso wie die genannten Erkenntnisse samt Zustellnachweisen vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 25. September 2019 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine - dem Verwaltungsgericht am 8. Jänner 2019 vorgelegte - Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 1. Oktober 2018 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Das Verwaltungsgericht entschied am 30. September 2019 über die Beschwerde und legte (erst) im Anschluss den Fristsetzungsantrag mit einer Abschrift der Entscheidung und mit... mehr lesen...
1. Mit Fristsetzungsantrag vom 27. Februar 2019 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre Beschwerde vom 20. Juni 2017, dem Verwaltungsgericht vorgelegt am 1. September 2017, gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 15. Mai 2017 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. 2. Das Verwaltungsgericht legte den Fristsetzungsantrag dem Verwaltungsgerichtshof nicht ungesäumt vor, sondern fällte am 24. Juli 2019 ein Teiler... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1VwGG §33 Abs1VwGG §38 Abs4VwGG §56 Abs1VwGG §58 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, dass das Rechtsschutzinteresse - infolge Nachholung des Teilerkenntnisses durch das Verwaltungsgericht - vor der Behandlung des Fristsetzungsantrags durch den Verwaltungsgerichtshof weggefallen ist, ist bei der Kostenentscheidung nicht zu berücksichtigen. Bei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1VwGG §38 Abs4VwGVG 2014 §17VwRallg
Rechtssatz: Durch die Fällung und Zustellung des Teilerkenntnisses hat das Verwaltungsgericht seine offenkundige Säumigkeit beendet und ist seiner Entscheidungspflicht nachgekommen. Die Pflicht zur Teilentscheidung ergibt sich dabei aus § 59 Abs. 1 AVG in Verbindung mit ... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 2. Juli 2019 wurde vom Antragsteller am 25. September 2019 in der vom Bundesverwaltungsgericht durchgeführten Verhandlung zurückgezogen. Die darüber angefertigte Niederschrift wurde dem Verwaltungsgerichtshof am 26. September 2019 vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentl... mehr lesen...
1 Der am 16. Juli 2019 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Fristsetzungsantrag wurde vom Antragsteller mit am 25. September 2019 eingelangtem Schriftsatz zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustelle... mehr lesen...