Dem Fristsetzungsantrag des Antragstellers vom 26. März 2019 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 11. April 2019, G313 2203813-1/3E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis (samt Nachweis der Zustellung an den im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht den Antragsteller vertretenden Rechtsanwalt Mag. Hristo Tc... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19. Dezember 2018 wurde der dritte Antrag des Antragstellers auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen, ihm kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen erteilt, gegen ihn eine Außerlandesbringung (nach Italien) angeordnet und festgestellt, dass seine Abschiebung dorthin zulässig sei sowie ihm aufgetragen, ab 15. November 2018 in der BS Ost AIBE Traiskirchen Unterkun... mehr lesen...
1 Der Antragsteller brachte am 19. März 2019 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein und begehrte wegen Ablaufs der Entscheidungsfrist die Setzung einer Frist in einer näher bezeichneten Asylangelegenheit. Begründend führte er aus, dass bislang nicht über seine am 2. Juni 2017 erhobene Beschwerde entschieden worden sei. 2 Das BVwG legte diesen Antrag am 11. April 2019 unter einem mit einer Abschrift der Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 10... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19. Dezember 2018 wurde der dritte Antrag des Antragstellers auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen, ihm kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen erteilt, gegen ihn eine Außerlandesbringung (nach Italien) angeordnet und festgestellt, dass seine Abschiebung dorthin zulässig sei sowie ihm aufgetragen, ab 15. November 2018 in der BS Ost AIBE Traiskirchen Unterkun... mehr lesen...
1 Mit Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtes jeweils vom 18. März 2019 wurden Fristsetzungsanträge der antragstellenden Parteien vom 14. März 2019 gemäß § 30a Abs. 1 und 8 iVm § 38 VwGG als unzulässig zurückgewiesen. 2 Dabei ging das Verwaltungsgericht im Wesentlichen davon aus, dass die jeweiligen Beschwerdeverfahren der antragstellenden Parteien gegen Bescheide der (damaligen) Bundesministerin für Bildung vom 12. Dezember 2017, die seit 8. Februar 2018 beim Bundesverwalt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38VwGG §38 Abs4VwGVG 2014 §17
Rechtssatz: Ein Aussetzungsbeschluss beendet die Entscheidungspflicht des VwG (vgl. VwGH 28.2.2019, Fr 2019/12/0005; 11.2.2019, Fr 2018/22/0001; 9.8.2018, Fr 2018/22/0015; 9.9.2017, Fr 2017/08/0021; 25.5.2016, Fr 2015/11/0007). Die Rechtmäßigkeit des Aussetzungsbeschlusses ist im Fristsetzungsverfahren nicht zu p... mehr lesen...
1 Der am 9. April 2019 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Fristsetzungsantrag wurde vom Antragsteller mit am 10. April 2019 eingelangtem Schriftsatz zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, w... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), vom 30. November 2018 wurden die Folgeanträge der Beschwerdeführer vor BVwG (Beschwerdeführer), alle Staatsangehörige der Russischen Föderation, auf internationalen Schutz vom 27. Juli 2018 gemäß § 68 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, keine Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, je eine Rückkehrentscheidung gegen die Beschwerdeführer erlassen, festgestellt, dass ihre Abschiebung... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 11. März 2019 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre Beschwerde vom 17. Juli 2018, dem Verwaltungsgericht vorgelegt am 8. August 2018, gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2018 bzw. die Beschwerdevorentscheidung vom 19. Juli 2018 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Das Verwaltungsgericht fällte am 13. März 2019 das Erkenntnis und legte im Anschluss den Fristsetzungsantrag mit... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. Mai 2018 stellte die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde fest, dass der (Wasser-)Durchlass in km 10,533 der ÖBB-Strecke Stainach/Irdning - Attnang/Puchheim auf dem Grundstück der Antragstellerin als Eisenbahnanlage zu qualifizieren sei. 2 Dagegen richteten die mitbeteiligten Parteien eine Beschwerde. Mit Schriftsatz vom 7. März 2019 brachte die antragstellende Partei den vorliegenden Fristsetzungsantrag ein. Mit Erkenntnis vom 19. März 2019, Zle... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis VwGH 20.3.2018, Ra 2016/05/0109, wurde das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 10. August 2016, Zl. LVwG-150854/3/RK/MSCH - 150855/2, im Umfang seines Spruchpunktes I., mit dem die Beschwerde des Fristsetzungswerbers gegen den Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde A. vom 11. Dezember 2015 als unbegründet abgewiesen und ihm gegenüber (ein näher umschriebener) Beseitigungsauftrag erlassen worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inh... mehr lesen...
1 Die Antragstellerin brachte am 20. Dezember 2018 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein und begehrte wegen Ablauf der Entscheidungsfrist die Setzung einer Frist in einer näher bezeichneten Asylangelegenheit. Begründend führte sie aus, dass bislang nicht über ihre am 12. September 2017 erhobene Beschwerde entschieden worden sei. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag am 25. Februar 2019 unter einem mit dem Erkenntnis vom 19. Februar 2019, Zl... mehr lesen...
1 Dem Landesverwaltungsgericht Tirol wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Jänner 2019, Fr 2019/12/0005-1, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. 2 Mit Schreiben vom 6. Februar 2019 teilte das Verwaltungsgericht dem Verwaltungsgerichtshof unter Anschluss der Verfahrensakten mit, dass in dem vorliegenden verwal... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das mit 1. Februar 2019 datierte Erkenntnis, GZ. W221 2175584-1/26E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet auf den §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Der verzeichnete Schriftsatzaufwand in der Höhe von EUR 461,-- und d... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das mit 5. Februar 2019 datierte Erkenntnis, GZ. W257 2199245-1/6E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet auf den §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Es war Schriftsatzaufwand in Höhe von EUR 553,20 und die Pauschalgebü... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Erlassung der bislang versäumten Entscheidung durch mündliche Verkündung nach Durchführung einer Verhandlung am 13. Februar 2019 nachgeholt und eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls mit der Zl. W245 2193940-1/11Z dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen (vgl. z.B. VwGH 25.10.2018, Fr 2018/19/0027). 3 Der Antrag auf Aufwandersatz ... mehr lesen...
1 1. Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 8. Jänner 2019, Zl. W128 2195492-1/5E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 2. Der Antrag des Antragstellers auf Zuspruch von Aufwandersatz war abzuweisen, weil dieser funktionell für denselben Rechtsträger tätig wurde wie das Bundesverwaltungsgericht, nämlich für die Universität Wien. 4 Es ist... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 10. Jänner 2019, W227 2134864/1-14E, erlassen und eine Abschrift dieses Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 58 Abs. 2 und § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 11. Jänner 2019, W150 2153813-1/8E, erlassen und eine Abschrift dieses Erkenntnisses sowie den Zustellnachweis vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Das diesbezügliche Mehrbegehren war abz... mehr lesen...
1 Der Antragsteller, ein Staatsangehöriger Albaniens, stellte am 22. Mai 2017 einen (Folge-)Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 18. Jänner 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Antragstellers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkt I. und II.), erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellte... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 18. Dezember 2018, Zl. LVwG-AV-117/001-2017, erlassen und eine Abschrift desselben sowie eine Kopie des Zustellnachweises dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Das Mehrbegehr... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 3. Jänner 2019, LVwG-2016/27/1801-4, erlassen und eine Ausfertigung desselben dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit § 1 Z 1 lit. a zweiter Fall der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Ein "ERV-Zuschlag" ist nach dies... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat den mit 17. Dezember 2018 datierten Beschluss, GZ W128 2185930-1/9E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Der Antrag auf Aufwandersatz war abzuweisen, weil ein Kostenersatz im Fall der Identität des Rechtsträgers, dem der Kostenersatz aufzuerlegen wäre, mit jenem Rechtsträger, dem er zuzusprechen wäre, nicht in Betracht kommt (... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 19. Dezember 2018, Zl. I405 1419894-2/10E, erlassen und - zusammen mit dem von der Antragstellerin eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 7. November 2018 - eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Damit wurde die Antragstellerin in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG sinngemäß auch auf so... mehr lesen...
1 Der Antragsteller ist der ihm am 5. November 2018 zugestellten Aufforderung, den Mangel des zurückgestellten Fristsetzungsantrags zu beheben (Abfassung und Einbringung durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt; § 24 Abs. 2 VwGG), nicht fristgerecht nachgekommen. 2 Eine Person, deren Berechtigung - wie im Fall des Antragstellers - zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft gemäß § 34 Abs. 1 RAO erloschen ist, entspricht den Anforderungen des § 24 Abs. 2 VwGG nicht. Ein von diesem ... mehr lesen...
1 Der Antragsteller hat den Fristsetzungsantrag mit einem, mit 25. Oktober 2018 datierten, Schriftsatz zurückgezogen. Das Verfahren war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG iVm § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen. Wien, am 24. Jänner 2019 Schlagworte Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2019:FR2018160012.F00 Im RIS seit 04.03.2019 Zuletzt aktualisiert am 16.... mehr lesen...
1 Der Antragsteller ist der ihm am 5. November 2018 zugestellten Aufforderung, den Mangel des zurückgestellten Fristsetzungsantrags zu beheben (Abfassung und Einbringung durch einen Bevollmächtigten Rechtsanwalt; § 24 Abs. 2 VwGG), nicht fristgerecht nachgekommen. 2 Eine Person, deren Berechtigung - wie im Fall des Antragstellers - zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft gemäß § 34 Abs. 1 RAO erloschen ist, entspricht den Anforderungen des § 24 Abs. 2 VwGG nicht. Ein von diesem ... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 26. September 2018 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag nach Setzung einer Entscheidungsfrist durch den Verwaltungsgerichtshof in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 17. Dezember 2018 zurück. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannt... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 10. Oktober 2018 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag nach Setzung einer Entscheidungsfrist durch den Verwaltungsgerichtshof in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 7. Dezember 2018 zurück. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss vom 31. Oktober 2018, Zl. W 128 2169821-1/7E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Kostenersatzbegehren der antragstellenden Partei war abzuweisen, weil ein Kostenersatz im Fall der Identität des Rechtsträgers, dem der Kostenersatz aufzuerlegen wäre, mit jenem Rechtsträger, dem er zuzusprechen wäre, nicht in B... mehr lesen...