Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/18, S 300;
Rechtssatz: Eine Fehlinvestition liegt vor, wenn nach der Anschaffung Umstände hervorkommen, die den vereinbarten Kaufpreis überhöht erscheinen lassen. Es muß sich dabei um objektive Umstände und nicht um die persönliche Einschätzung durch den Abgab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 133;
Rechtssatz: Für die Absetzbarkeit eines Firmenwertes spricht es, wenn beim Vertrieb der Produkte des Unternehmens ständige Bemühungen um neue Abnehmer notwendig sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 133;
Rechtssatz: Eine Teilwertabschreibung ist durch nachgewiesene Tatsachen zu begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140174.X04 Im RIS seit 18.10.1988 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 133;
Rechtssatz: Bei Lösung der Frage, ob von einem derivativ erworbenen Firmenwert AfA vorgenommen werden kann, ist zu beachten, daß eine Alleinvertretung bestimmter Produkte jedenfalls so lange keinen Wettbewerbsschutz bietet, als sich diese Produkte gegen funk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 133;
Rechtssatz: Es kann nicht unterstellt werden, daß sich ein Firmenwert abnützt, wenn derjenige, der ihn durch seine persönlichen Leistungen geschaffen hat, den Betrieb - wenn auch in anderer Rechtsform oder in anderer gesellschaftsrechtlicher Position - selbs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 132;
Rechtssatz: Eine zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes des Privatvermögens aufgenommene Schuld stellt zwar grundsätzlich eine Privatschuld dar. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz greift jedoch Platz, wenn die fremdfinanzierte Anschaffung des Privatvermöge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Droht dem Steuerpflichtigen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft in der Weise, daß ein Regreß am Hauptschuldner wirtschaftlich möglich erscheint, dann ist iS des Grundsatzes der Bilanzklarheit der drohenden Inanspruchnahme aus der Bürgschaft durch den Gläubiger im Wege einer Passivpost (Rückstellu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6;StAmG §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz: § 11 Abs 1 Z 1 StAmG soll durch Abweichungen von den Bewertungsregeln des § 6 EStG verhindern, daß der Abgabepflichtige unter Ausnützung der Wirkungen des StAmG stille Reserven in den Amnestiezeitraum zurückverlagert und damit diese einer Ertragsbesteuerung dauernd entzieht.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z4;UStG 1972 §1 Abs1 Z2;UStG 1972 §4 Abs9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 273;
Rechtssatz: Durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft veruntreute Gegenstände des Betriebsvermögens (hier: Umlaufvermögen - Teppiche) sind nicht mit einem geschätzten Verkaufserlös, s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §8 Abs2;InvestPrämG §2 Abs3;
Rechtssatz: Gebäude gelten grundsätzlich als unbeweglich. Wirtschaftsgüter, denen kein typischer Gebäudecharakter beizumessen ist, sind dann beweglich, wenn sie ohne wesentliche Beeinträchtigung ihrer Substanz und ohne unverhältnismäßige Kosten von einem Ort an ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §6 Z1 impl;EStG 1972 §8 Abs2;InvestPrämG §2 Abs3;
Rechtssatz: Abschnitte einer Erdgashochdruckleitung sind unbewegliche Wirtschaftsgüter. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140015.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §8 Abs2;InvestPrämG §2 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beurteilung eines Wirtschaftsgutes als beweglich oder unbeweglich weder nach bürgerlichem Recht noch nach Bewertungsrecht, sondern nach der Verkeh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Der Firmenwert unterliegt dann der Abnutzung, wenn er auf persönliche Leistungen des Rechtsvorgängers zurückzuführen ist. Solange die Person, die einer (in der Werbebranche tätigen) Kommanditgesellschaft einen Kundenstock zur Nutzung überlassen hat, als Kommanditist an dieser Gesellschaft beteiligt und als... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §184 Abs1;EStG 1972 §20a Abs2;EStG 1972 §6 Z10;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Höhe eines Restbuchwertes eines Altfahrzeuges (hier: Leichenwagen) zur Zeit der Veräußerung, der den Veräußerungserlös übersteigt, hat der Abgabepflichtige glaubhaft zu machen (Hinweis auf E 24.6.1986, 83/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: AbgÄG 01te 1987 ;EStG 1972 §23a idF 1987/080;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: § 6 Z 9 EStG 1972 geht der mit Wirkung ab 1982 in das Gesetz eingefügten Bestimmung des § 23a EStG 1972 insofern vor, als in den Fällen der unentgeltlichen Übertragung eines Kommanditanteiles die ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23;EStG 1972 §23a;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;HGB §171;
Rechtssatz: Die bloß abstrakte Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kommanditisten aus der von ihm geleisteten Bürgschaft für die KG stellt für ihn noch keinen Vermögensna... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Wenn der Abgabepflichtige im Falle der Bildung einer Rückstellung wegen einer drohenden Inanspruchnahme gegen einen Dritten einen Regreßanspruch hat, dann ist dieser zu aktivieren. Ist die Einbringlichkeit der Regreßforderung nicht gefährdet, wirkt sich die Bildung der Rückstellung nicht gewinnmindernd aus, weil dere... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Bei betrieblichen Darlehen führt die Hingabe und der Empfang sowie die Rückzahlung - von einer Wertsicherung abgesehen - bei Gläubiger wie Schuldner weder zu Betriebseinnahmen noch zu Betriebsausgaben. Obwohl d... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Handelt es sich bei einem "Zuwendungsbetrag" einer Brauerei an einen Gastwirt ungeachtet der Verwendung des Ausdruckes "nicht rückzahlbar" nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt um ein Darlehen (zur Gä... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Betriebseinnahme ist ein Geldeingang, der dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes zufließt und durch den Betrieb (eine betriebliche Leistung) veranlaßt ist. Schulden sind bei der Gewinnermittlung gem §... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich setzt eine Bewertung des Betriebsvermögens voraus. Entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung darf der Kaufmann sein Betriebsvermögen nicht höher bewerten und in der Bilanz ausweisen, als es tatsächlich ist. Diese Verpflichtung findet im sogenannten Niederstwertprinz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0073
Rechtssatz: Bei der Veräußerung des Betriebes hat der Gewinnermittler gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 den Wert des zum Anlagevermögen gehörenden Grund und Bodens außer Ansatz zu lassen. Dieser Bodenwert ist i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Das Niederstwertprinzip gilt auch für Leibrentenverbindlichkeiten. Ebenso wie der Rentenberechtigte aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung Anspruch auf entsprechend höhere Rentenzahlungen hat, ebenso wird auch die aus der Rentenverbindlichkeit herrührende Verpflichtung höher. Diese Verpflichtung ist mit dem zum Bilanzstichtag beste... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind solche, die dem Betrieb auf Dauer oder doch längerfristig zu dienen bestimmt sind. Unter dieser Voraussetzung können auch Forderungen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darstellen. ... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z2
Rechtssatz: Das geschlägerte Holz ist nicht mehr Anlagevermögen, sondern Umlaufvermögen, während das mit Grund und Boden veräußerte stehende Holz Anlagevermögen bleibt (Hinweis E 27.3.1985, 83/13/0079, VwSlg 5983 F/1985 und E 21.10.1986, 86/14/0021). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140188... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Wird eine Steuerberatungskanzlei im ganzen (der gesamte Klientenstock) auf einen bestimmten Stichtag veräußert und kommt es später zu einem Rückerwerb eines Teiles des Klientenstockes unter Verzicht auf einen Teil des ursprünglich vereinbarten Veräußerungserlöses, so bildet der Minderungsbetrag die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Der Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen aus einer Rückdeckungsversicherung für künftige Abfertigungen ist als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens auch von einem Einnahmen-Ausgabenrechner zu aktivieren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Die Anschaffungkosten oder Herstellungskosten von Anlagegütern hat auch der Einnahmen-Ausgabenrechner zu aktivieren und zwar gleichgültig, ob diese Wirtschaftsgüter abnutzbar oder nicht abnutzbar sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:198... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §6;EStG 1972 §7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Herstellungsaufwand liegt vor, wenn bauliche Maßnahmen die Wesensart des Gebäudes ändern (Anbau, Umbau größeren Ausmaßes, Gebäudeaufstockung udgl). Erhaltungsaufwand bilden demgegenüber beispielsweise die regelmäßig erforderlichen Ausbesserungen an Gebäuden, auch wenn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §6;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ein Gebäude wird nicht dadurch in seiner Wesensart verändert, daß es nicht mehr als Bauernhaus, sondern als Mietobjekt verwendet wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986130167.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...