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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind solche, die dem Betrieb auf Dauer oder doch längerfristig zu dienen bestimmt sind. Unter dieser Voraussetzung können auch Forderungen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darstellen.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140190.X01Im RIS seit
11.07.2001