RS Vwgh 1987/6/30 86/14/0035

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Veröffentlicht am 30.06.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z3;

Rechtssatz

Das Niederstwertprinzip gilt auch für Leibrentenverbindlichkeiten. Ebenso wie der Rentenberechtigte aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung Anspruch auf entsprechend höhere Rentenzahlungen hat, ebenso wird auch die aus der Rentenverbindlichkeit herrührende Verpflichtung höher. Diese Verpflichtung ist mit dem zum Bilanzstichtag bestehenden Wert, also unter Berücksichtigung einer allfälligen Wertsicherungsklausel, zu ermitteln und als Verbindlichkeit in der Bilanz auszuweisen. Maßgebend für die Bewertung sind ua die Höhe der am Bilanzstichtag zu bezahlenden Rente und die zu diesem Stichtag noch offene Lebenserwartung des Rentenberechtigten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140035.X01

Im RIS seit

30.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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